Technische Änderung eintragen lassen
Diese Unterlagen sind für die Eintragung einer Technikänderung erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
- Technisches Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen, evtl. in Verbindung mit einer notwendigen Einbaubestätigung einer anerkannten Fachwerkstatt
Zahlungsverfahren
Bitte beachten Sie, dass Zulassungsvorgänge bei den Außenstellen in Hofheim und Ebern nur per ec-cash bezahlt werden können. Bringen Sie deshalb bitte Ihre Bankkarte mit!