Umkennzeichnung eines zugelassenen Fahrzeuges auf Wunsch
Diese Unterlagen sind für eine Umkennzeichnung auf Wunsch erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Kennzeichen: Das/Die Kennzeichen ist/sind vorzulegen.
Umkennzeichnung bei Kennzeichenverlust/Diebstahl
Diese Unterlagen sind für eine Umkennzeichnung bei Verlust/Diebstahl erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Wenn nur ein Kennzeichen in Verlust geraten ist, ist das verbliebene Kennzeichen vorzulegen.
- Bestätigung der Verlustanzeige von der Polizei. Wenn der Verlust/Diebstahl im Ausland stattfand, wird von der deutschen Polizei ebenfalls eine Anzeige benötigt
- Identitätsnachweis für natürliche Personen:
Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen. - Identitätsnachweis für juristische Personen:
Bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggf. zusätzlich Gewerbeanmeldung
Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug - Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Verlusterklärung des Fahrzeughalters oder Eigentümers.
Zahlungsverfahren
Bitte beachten Sie, dass Zulassungsvorgänge bei den Außenstellen in Hofheim und Ebern nur per ec-cash bezahlt werden können. Bringen Sie deshalb bitte Ihre Bankkarte mit!