Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb des Landkreises Haßberge - Fahrzeug ist zugelassen
Diese Unterlagen sind für eine Umschreibung innerhalb des Landkreises erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Identitätsnachweis für natürliche Personen:
Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen. - Identitätsnachweis für juristische Personen:
Bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggf. zusätzlich Gewerbeanmeldung
Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug - SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer und Vollmacht
Achtung: Ohne Erteilung dieser Einzugsermächtigung darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen. - Vollmacht: wird benötigt, wenn der künftige Halter nicht persönlich kommen kann.
Auf Wunsch kann das Fahrzeug umgekennzeichnet werden. Die Gebühren erhöhen sich dadurch. Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, sind die Kennzeichen zum Entwerten mitzubringen.
Gebühren: zwischen 19,90 € und 30,50 €
Umschreibung eines Fahrzeuges (Halterwechsel) innerhalb des Landkreises Haßberge - Fahrzeug ist abgemeldet
Diese Unterlagen sind für einen Halterwechsel innerhalb des Landkreises erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Identitätsnachweis für natürliche Personen:
Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen. - Identitätsnachweis für juristische Personen:
Bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggf. zusätzlich Gewerbeanmeldung
Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug - SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer und Vollmacht
Achtung: Ohne Erteilung dieser Einzugsermächtigung darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen. - Vollmacht: wird benötigt, wenn der künftige Halter nicht persönlich kommen kann.
Zahlungsverfahren
Bitte beachten Sie, dass Zulassungsvorgänge bei den Außenstellen in Hofheim und Ebern nur per ec-cash bezahlt werden können. Bringen Sie deshalb bitte Ihre Bankkarte mit!