Wiederzulassung auf den selben Halter nach Außerbetriebsetzung
Diese Unterlagen sind für eine Wiederzulassung erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Kennzeichen
- Identitätsnachweis für natürliche Personen:
Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen. - Identitätsnachweis für juristische Personen:
Bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggf. Gewerbeanmeldung
Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug - SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer und Vollmacht
Achtung: Ohne Erteilung dieser Einzugsermächtigung darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen. - Vollmacht: wird benötigt, wenn der künftige Halter nicht persönlich kommen kann.
Download:
- Vollmacht zur Zulassung eines Fahrzeuges
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
Zahlungsverfahren
Bitte beachten Sie, dass Zulassungsvorgänge bei den Außenstellen in Hofheim und Ebern nur per ec-cash bezahlt werden können. Bringen Sie deshalb bitte Ihre Bankkarte mit!