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„Das Landratsamt Haßberge weist im Zusammenhang mit der Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme von Vorschulkindern an einem Kurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens des Aktionsjahres 2023/2024 auf Folgendes ergänzend hin:

 

Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis zum 31.12.2024

 

Angesichts in der Praxis nur begrenzt zur Verfügung stehender Wasserflächen und langer Wartelisten bei vielen Schwimmkursanbietern wird der aktuell bis zum 09.09.2024 laufende Bewilligungszeitraum bis zum 31.12.2024 verlängert. Auf diese Weise soll möglichst vielen Kindern noch die Einlösung des Gutscheins ermöglicht werden. Der Gutschein ist demnach für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 12.09.2023 und dem 31.12.2024 stattfindet.

 

Aufgrund der Verlängerung des Bewilligungszeitraums ergibt sich eine weitere Anpassung im Vollzug:

 

Verlängerung der Antragsfrist für Kursanbieter

 

Anträge für die Gutscheinaktion 2023/2024 können durch die Kursanbieter bis zum 31. März 2025 (Ausschlussfrist) bei den Bewilligungsstellen eingereicht werden.

 

Hinweis zum Aktionsjahr 2024/2025: („Seepferdchen“ statt „Frühschwimmerabzeichen“)

 

Es ergeht der Hinweis, dass sich für kommende Aktionsjahre (einschließlich 2024/2025) der Bewilligungszeitraum um die Sommerferien vor Beginn des Vorschuljahres verlängert. Der Bewilligungszeitraum erstreckt sich demnach für das Aktionsjahr 2024/2025 vom 29.07.2024 bis zum 31.08.2025.“

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