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Onlineverfahren in der Zulassungsbehörde vereinfacht

Kraftfahrzeuge können übers Internet an- und abgemeldet werden – jetzt auch ohne Personalausweis mit ID-Funktion

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, ist das Landratsamt Haßberge mit allen Außenstellen für den Publikumsverkehr gesperrt. Bürgerinnen und Bürger mit unaufschiebbaren und dringlichen Angelegenheiten können per E-Mail oder per Telefon Termine mit dem jeweiligen Sachbearbeiter vereinbaren. Betroffen von den Einschränkungen ist auch die Straßenverkehrsbehörde, Am Ziegelbrunn, in Haßfurt. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten ist aus Infektionsschutzgründen nur Publikumsverkehr nach Terminvergabe möglich.

 

Zulassungsvorgänge die nicht mit dem Vorliegen eines triftigen Grundes begründet werden können, wie zum Beispiel Abmeldungen, Zulassungen von Motorrädern und Wohnmobilen, technische Änderungen von Fahrzeugen und Änderungen von Halteranschriften etc. werden abgelehnt. Es werden momentan Termine im 15-Minuten-Rhythmus vergeben. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, zum vereinbarten Termin vor dem Haupteingang zu warten. Der Einlass wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährt. Es darf sich immer nur eine Person in der Zulassungsstelle aufhalten. Nach Abschluss der entsprechenden Tätigkeiten werden die Personen von den Mitarbeitern wieder nach draußen begleitet.

 

Eine Alternative zum Besuch in der Zulassungsstelle vor Ort stellt die internetbasierte Fahrzeugzulassung dar. Der Zugang zu diesem Online-Service wurde erleichtert und kann derzeit auch ohne elektronischen Personalausweis mit ID-Funktion genutzt werden. Die Registrierung ist einfach: benötigt wird lediglich ein Servicekonto mit Benutzername und Passwort. „Mit dem Online-Service kann Jeder bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen  und -Abmeldungen beantragen, ohne die Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen“, so Landrat Wilhelm Schneider.  

 

Allerdings können online nur Fahrzeuge außer Betrieb gesetzt werden, die nach dem 1. Januar 2015 zulassungsrechtlich behandelt wurden und eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Stempelplaketten mit Sicherheitscodes besitzen. Bei Zulassungen, Wiederzulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen übers Inernet werden nach Eingabe und elektronischer Übermittlung der Antragsdaten von der Zulassungsbehörde die neuen Fahrzeugpapiere und Zulassungsplaketten postalisch versendet.

 

Die entsprechenden Zulassungsverfahren können über die Homepage des Landkreises Haßberge unter www.hassberge.de aufgerufen werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten von diesen Möglichkeiten regen Gebrauch zu machen, damit eine effizientere Erledigung der Zulassungswünsche erfolgen kann.

 

Unabhängig davon, besteht weiterhin die Möglichkeit Terminvereinbarungen unter der Telefonnummer 09521/27 -131 oder per E-Mail unter: zulassung@hassberge.de vorzunehmen.

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