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BAföG und Aufstiegs-BAföG jetzt beantragen

Das Amt für Ausbildungsförderung des Landratsamtes weist auf Weiterbewilligungsantrag hin

Das Landratsamt Haßberge – Amt für Ausbildungsförderung – weist Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/2020 Schüler- oder Aufstiegs-BAföG bezogen haben und ihre schulische Ausbildung im nächsten Schuljahr fortführen werden, auf die Stellung des Weiterbewilligungsantrags hin. Der Antrag sollte möglichst noch im Mai, spätestens aber bis zum 31.08.2020 gestellt werden, um die lückenlose Zahlung auch im Ferienmonat August zu ermöglichen.

 

Auch Neuanträge für das nächste Schuljahr können bereits gestellt und evtl. fehlende Unterlagen nachgereicht werden. Pandemiebedingt kann allerdings nur in dringenden Fällen und ausschließlich mit einem vorab vereinbarten Termin persönlich vorgesprochen werden! In der Regel genügt jedoch bei Bedarf eine telefonische Beratung zur Antragstellung.

Auch die Antragsformulare können telefonisch angefordert oder auf den jeweiligen Homepages www.bafoeg.de (Schüler-BAföG) oder www.aufstiegs-bafoeg.de (Aufstiegs-BAföG) heruntergeladen werden.

 

Eine Besonderheit gilt für angehende Erzieherinnen, die ab August oder September 2020 das 3. oder 4.  Schuljahr (F 1 und F2) der Fachakademie für Sozialpädagogik besuchen: Aufgrund gesetzlicher Änderungen ab 01.08.2020 wird empfohlen, Aufstiegs-BAföG zu beantragen.                                                                                                                                                                               

Vorteil: Aufstiegs-BAföG wird künftig als reiner Zuschuss, das heißt ohne Darlehensanteil gewährt und ist völlig unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern. Außerdem ist der Grundbedarf – in der Regel 783 Euro – ab August 2020 grundsätzlich höher, als das in der Regel vom Einkommen der Eltern abhängige Schüler-BAföG. Es wird darauf hingewiesen, dass das sozialpädagogische Seminar (SPS 1 und 2) jedoch wie bisher weder im Schüler- noch im Aufstiegs-BAföG förderfähig ist. Über die weiteren Voraussetzungen des Aufstiegs-BAföG gibt es nähere Informationen auf der Internetseite: www.aufstiegs-bafoeg.de oder bei beim Amt für Ausbildungsförderung.

 

Wichtiger Hinweis!

Aufgrund der pandemiebedingten nur eingeschränkten Öffnung des Landratsamtes können persönliche Vorsprachen zum Schutz unserer Mitarbeiter und auch zu Ihrem eigenen Schutz bis auf Weiteres nur sehr begrenzt stattfinden. Termine für persönliche Vorsprachen müssen vorher telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

 

Bitte nehmen Sie für die Zusendung von Unterlagen die digitalen Möglichkeiten (E-Mail, Fax, etc.) oder den Postweg in Anspruch.

Sollten Sie Fragen zum Ausfüllen von Formularen haben beantworten wir Ihnen diese gerne auch telefonisch oder per E-Mail.

Wir werden uns bemühen, Ihren Bedürfnissen trotz allem gerecht zu werden und bitten um Ihr Verständnis.

                                                                             

Bleiben Sie gesund!

 

Kontaktdaten mit Zuständigkeiten:

Schüler-Bafög:
Herr Schneider Buchstaben: A - L 09521 27-217
Frau Broderick Buchstaben: M - Z 09521 27-239
Aufstiegsbafög:
Herr Zehe Buchstaben: A - R 09521 27-292
Frau Broderick Buchstaben: S - Z 09521 27-239
E-Mail: bafoeg@hassberge.de
Homepage Landratsamt: https://www.hassberge.de/buergerservice/soziales/finanzielle-hilfen
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