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Wohin mit den Christbäumen nach dem Fest?

Der Abfallwirtschaftsbetrieb informiert über die Abgabemöglichkeiten im Landkreis Haßberge

Nach dem Dreikönigsfest werden traditionell die meisten Christbäume abgeschmückt und entsorgt. Doch wohin mit dem ehemals festlich geschmückten Nadelgehölz, wenn es wieder von der weihnachtlichen Pracht befreit ist?

 

Wertstoffhöfe/Grüngutsammelplätze

Nur wenn der Baum frei von Lametta und anderem Schmuck ist, kann dieser im Landkreis Haßberge an den meisten Wertstoffhöfen oder den ortsüblichen Grüngutannahmestellen kostenlos abgegeben werden. Nur für die Wertstoffhöfe in Ermershausen und Maroldsweisach ist stattdessen der Grüngutplatz in Allertshausen anzufahren. Für den Wertstoffhof Pfarrweisach wird an den Grüngutplatz im Betrieb Gerd Müller, Äußere Mühle in Junkersdorf/Pfarrweisach verwiesen. Auch hier erfolgt die Annahme kostenlos.

 

Die jeweiligen Standorte der Wertstoffhöfe und Grüngutannahmestellen in den Gemeinden und die zugehörigen Öffnungszeiten sind in der neuen Abfallbroschüre auf Seite 7 (Wertstoffhöfe) und auf Seite 14 (Grüngutsammelplätze) zu finden. Aber auch auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebes unter www.awhas.de oder über die neue Abfall-App.

Bitte die geänderten Öffnungszeiten an manchen Wertstoffhöfen und Grüngutannahmestellen ab dem 1. Januar beachten!

 

Kostenlose Annahme im Stadtgebiet Haßfurt

Auf Grund der sehr positiven Resonanz der letzten beiden Jahre wird auch in diesem Jahr die kostenlose Annahme von ausgedienten Christbäumen für das Stadtgebiet Haßfurt in der Nähe des Wertstoffhofes „am Poldergraben“ angeboten. Die Annahme startet ab 7. Januar zu den Winteröffnungszeiten des Wertstoffhofes (Mittwoch 14.30 bis 16.30 Uhr, Freitag 14.30 bis 16.30 Uhr, Samstag 9.00  bis 13.00 Uhr). Letzter Annahmetag ist dort am Samstag, 28. Januar. Die Annahmestelle der Christbäume vor dem Wertstoffhof ist vor Ort wieder ausgeschildert.

 

Vereinssammlungen vor Ort

Auch die vor Ort bekannten caritativen Sammlungen der verschiedenen Vereine finden Großteils wieder statt. Die notwendigen Informationen hierzu können über die Gemeinden und die Vereine vor Ort direkt erfragt werden.

 

Eigene Möglichkeiten zu Hause

Folgende Alternativen bieten sich bei der Verwertung des Christbaums zu Hause:

Alte Zweige helfen bei der Kompostierung - vor allem wenn man im Komposthaufen viele Obst- und Gemüsereste zu Kompost verwertet. Denn diese Küchenabfälle sind in der Regel sehr feucht und behindern eine gute Kompostierung. Mit Ästen wird der Kompost besser durchlüftet und zersetzt sich besser. Doch nicht jeder Weihnachtsbaum ist für den Kompost geeignet. Es wird geraten nur Bäume zu kompostieren, wenn bekannt ist, dass sie aus ökologischer Waldwirtschaft oder aus anerkannt ökologischen Weihnachtsbaumkulturen stammen. So verhindert man eine ungewünschte Pestizidbelastung des Gartens.

 

Nebenbei: Bei der kostenlosen Düngepassaktion im Frühjahr kann jeder Gartenbesitzer herausfinden, ob er seinen Garten zielgerichtet mit Kompost düngt oder eventuell sogar zu Lasten des Grundwassers überdüngt. Informationen hierzu werden rechtzeitig auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebes oder in der Tagespresse veröffentlicht.

 

Weiterhin im Garten kann das Tannen- und Fichtengrün des ausgemusterten Christbaums auch beispielsweise Beete und Blumenkästen vor Frost und die Futterstelle der Gartenvögel vor Wind und Wetter schützen. Auch als winterlicher Grabschmuck machen sich die Zweige der Nadelbäume gut. Eine weitere Möglichkeit: Wer den Baum häckselt, kann mit dem Material im Frühjahr Gartenwege und Beete mulchen.

 

Ein gut zerkleinerter Christbaum kann letztendlich nach und nach auch über die Biotonne mit entsorgt werden. Jedoch muss hier – wie bereits erwähnt – sämtlicher Schmuck und das Lametta entfernt werden. Und der Deckel der Tonne darf nicht offen stehen. Sonst wird die Braune Tonne nicht geleert. Und wenn der etwas länger abgelagerte und trockene Baum stattdessen im eigenen Kachelofen oder Kamin mit verheizt wird, kommt die dabei entstandene Holzasche nach dem Erkalten wie immer in die Restmülltonne und nicht in die Biotonne.

 

Nicht zulässig ist jedoch die Entsorgung des Baums in Wald oder Flur! Nicht nur weil es optisch die Landschaft beeinträchtigt und andere Zeitgenossen zur weiteren illegalen Abfallentsorgung motiviert. Auch bei der Entsorgung lediglich eines Christbaumes in der Landschaft handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Abfallrechts.

 

Bei Fragen hilft die Abfallberatung weiter unter Abfallberatung@awhas.de oder unter Telefon 09721/27-712.

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