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Erstattung von Schulwegkosten

Landratsamt Haßberge empfiehlt: Anträge bereits jetzt einreichen

Das Landratsamt Haßberge macht alle Schülerinnen und Schuler sowie Eltern darauf aufmerksam, dass die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für den Schulweg im Schuljahr 2022/2023 dem Landratsamt Haßberge bis spätestens 31. Oktober 2023 vorliegen müssen. Verspätet eingegangene Anträge können wegen Überschreitung der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Eine Kostenerstattung können Schüler der weiterführenden Schulen ab der 11. Klasse geltend machen, außerdem Schüler, die eine öffentliche oder staatlich anerkannte Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule besuchten. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht, wenn der Schulweg (einfache Strecke) mehr als drei Kilometer beträgt und die nächstgelegene Schule besucht wurde. Den Antrag auf Fahrtkostenerstattung für öffentliche Verkehrsmittel (orange) erhalten die Schüler im Landratsamt oder auch im Sekretariat der besuchten Schule. Der Eigenanteil (Familienbelastungsgrenze) beträgt im Schuljahr 2022/23  490 Euro. In bestimmten Ausnahmefällen (z. B. Kindergeldbezug für mind. 3 Kinder) entfällt die Familienbelastungsgrenze.

 

Der vollständig ausgefüllte Antrag muss im Schulsekretariat vorgelegt werden. Die Schule prüft die Angaben und bestätigt den Schulbesuch und evtl. Fehltage. Bitte den Antrag mit den Originalfahrkarten anschließend an das Sachgebiet Schülerbeförderung senden. Weitere Hinweise können dem Antragsformular entnommen werden. Viele Informationen zur Kostenerstattung sind auch im Internet unter: www.hassberge.de veröffentlicht.

 

365-Euro-Ticket VGN für Schüler

Schülerinnen und Schüler, die ihr Ticket selbst zahlen, können das 365-Euro-Ticket VGN kaufen. Dieses Ticket gilt ein Jahr und ist verbundweit gültig. Voraussetzung für den Kauf ist, dass sowohl der Wohnort, als auch die Schule im VGN-Verbundraum liegen.

Informationen zum Ticket gibt es unter www.vgn.de/365schule Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch das 365-Euro-Ticket VGN erstattungsfähig.

 

Neu: Deutschlandticket für 49 Euro/ Monat oder

Bayerisches Ermäßigungsticket  z. B. für Auszubildende und Berufsfachschüler (ermäßigtes Deutschlandticket für 29 Euro/ Monat)

Mit dem Bayerischen Ermäßigungsticket können alle öffentlichen Verkehrsmittel wie Busse und Bahnen im Regional- und Nahverkehr deutschlandweit genutzt werden. Dieses Ticket ist die günstigste Möglichkeit, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Ausbildungsort und zur Schule zu kommen. Seit dem 1. September 2023 wird das ermäßigte Deutschlandticket in Bayern z. B. für Auszubildende und Berufsfachschüler vergünstigt angeboten und zwar für 29 Euro statt für 49 Euro pro Monat. Es handelt sich um ein Abo, das monatlich gekündigt werden kann. Infos dazu auf https://www.vgn.de/tickets/ermaessigungsticket .Das Nachweisformular muss von der Berufsschule be­stä­ti­gen werden.

 

Bei Berufsschülern mit Blockunterricht ist nur der Zeitraum erstattungsfähig, in dem der Blockunterricht stattfindet. Bei tageweisem Unterricht und kurzen Fahrtstrecken kann es ggf. sein, dass Einzelfahrscheine günstiger sind, als das ermäßigte Deutschlandticket.

 

Wichtig:

Das VGN 365 Euro-Ticket ist teurer als das neue, ermäßigte Deutschlandticket und gilt nur innerhalb des Verkehrsverbundes. Fragen hierzu beantwortet das Landratsamt Haßberge, Sachgebiet Schülerbeförderung vormittags unter 09521/27-475.

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