Apothekenrecht
Wer eine Apotheke und bis zu drei Filialapotheken betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 1 Abs. 2 Apothekengesetz – ApoG).
Das Landratsamt Haßberge, Sachgebiet FA II - Gesundheitsamt, ist zuständig, wenn sich der Sitz der Hauptapotheke im Landkreis Haßberge befindet.
Aufgaben:
- Erteilung, Versagung oder Widerruf von Erlaubnissen zum Betrieb einer oder mehrerer Apotheken
- Entscheidung über Anträge auf Erweiterung der apothekenrechtlichen Erlaubnis (Eröffnung von Filialapotheken, Einführung eines Versandhandels von Arzneimitteln, Änderung der Räumlichkeiten/Raumaufteilung o.ä.)
- Genehmigung von Versorgungsverträgen
- Genehmigung eines Filialleiterwechsels
- Erlass von Anordnungen zur Mängelbeseitigung
- Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
Fachliche Unterstützung bei der Durchführung unserer Aufgaben erhalten wir hierbei vom Pharmazierat bei der Regierung von Oberfranken mit Zuständigkeitsbereich für Unterfranken.
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Johnsdorf
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Berger
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt