Heilpraktikererlaubnis
Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG).
Folgende Heilpraktikererlaubnisse können beantragt werden:
- Allgemeine Heilkunde
- Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
- Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
- Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Podologie
Antragstellung
Voraussetzungen:
Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie
- das 25. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben,
- die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen,
- sich einer Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt unterziehen.
Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich.
Antragsverfahren:
Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ist beim Landratsamt Haßberge – Sachgebiet FA II Gesundheitsamt, zu stellen, wenn Sie entweder
- Ihren Wohnort im Landkreis Haßberge haben oder
- Sie Ihre künftige heilkundliche Tätigkeit im Landkreis Haßberge ausüben möchten.
Formulare und erforderliche Unterlagen:
Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Vordruck zur Antragstellung:
Formulare zur Antragstellung mit Kenntnisprüfung:
Formulare per Online-Verfahren:
Formulare per Download:
- Antrag auf Erteilung der allgemeinen Heilpraktikererlaubnis
- Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis - beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
- Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis - beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie oder Podologie
Formulare für die Antragstellung nach Aktenlage:
Formulare per Download:
- Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis - beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie für Dipl.-Psychologen
- Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten mit nachgewiesener Weiterbildung
- Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis für Podologen mit nachgewiesener Weiterbildung
Formulare für die Niederlassung:
Formular per Online-Verfahren:
Formular per Download:
Prüfung:
Die fachliche Überprüfung führt das Gesundheitsamt Würzburg für den Bereich Unterfranken durch. Die Überprüfung besteht bei der allgemeinen Heilpraktikerprüfung und der Heilpraktikerprüfung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil.
Auf dem Gebiet der Physiotherapie und der Podologie wird die Überprüfung nur in mündlich-praktischer Form durchgeführt.
Das Merkblatt des Landratsamtes Würzburg - Gesundheitsamt, auf dem weitere Informationen zur Prüfung sowie den Sonderfällen/Erlaubnissen nach Aktenlage ersichtlich sind, finden Sie unter www.landkreis-wuerzburg.de/heilpraktiker.
Termine:
Die schriftliche Überprüfung wird in Bayern einheitlich durchgeführt.
Prüfungstermin: |
Anmeldeschluss: |
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am dritten Mittwoch im März |
31. Dezember des Vorjahres |
am zweiten Mittwoch im Oktober |
30. Juni des laufenden Jahres |
Niederlassung:
Beginn und Ende der selbstständigen Tätigkeit sind unverzüglich dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen. Zu Beginn der Tätigkeit ist die Anschrift der Niederlassung anzugeben, die Erlaubnis zur Ausübung der Heilpraktikertätigkeit vorzulegen und das Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung gegen die sich aus der Berufsausübung ergebenen Ansprüche Dritter nachzuweisen. Änderungen hinsichtlich der notwendigen Angaben sind der Behörde unverzüglich anzuzeigen (Art. 10 Abs. 2 und 3 GDG).
Frau Johnsdorf
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Frau Berger
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Rechtsgrundlagen