Heilpraktikererlaubnis
Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG).
Folgende Heilpraktikererlaubnisse können beantragt werden:
- Allgemeine Heilkunde
- Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
- Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
- Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Podologie
Antragstellung:
Voraussetzungen:
Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie
- das 25. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben,
- die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen,
- sich einer Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt unterziehen.
Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich.
Antragsverfahren:
Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ist beim Landratsamt Haßberge – Arbeitsgruppe Gesundheitsrecht - zu stellen, wenn Sie entweder
- Ihren Wohnort im Landkreis Haßberge haben oder
- Sie Ihre künftige heilkundliche Tätigkeit im Landkreis Haßberge ausüben möchten.
Erforderliche Unterlagen:
Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Vordruck zur Antragstellung:
- Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis nach § 1 HeilprG
- Antrag auf Heilpraktikererlaubnis - Heilhilfsberuf
- Antrag auf Heilpraktikererlaubnis für den Bereich der Psychotherapie für Dipl.-Psychologen
- Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis für den Bereich der Psychotherapie
- Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten mit nachgewiesener Weiterbildung
- Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis für Podologen mit nachgewiesener Weiterbildung
Prüfung:
Die fachliche Überprüfung führt das Gesundheitsamt Würzburg für den Bereich Unterfranken durch. Die Überprüfung besteht bei der allgemeinen Heilpraktikerprüfung und der beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil.
Auf dem Gebiet der Physiotherapie oder der Podologie wird die Überprüfung nur in mündlich-praktischer Form durchgeführt.
Weitere Informationen zur Prüfung sowie den Sonderfällen/Erlaubnissen nach Aktenlage finden Sie auf dem Merkblatt des Landratsamtes Würzburg und unter www.landkreis-wuerzburg.de/heilpraktiker.
Termine:
Die schriftliche Überprüfung wird in Bayern einheitlich durchgeführt.
Prüfungstermin | Anmeldeschluss |
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am dritten Mittwoch im März | 31. Dezember des Vorjahres |
am zweiten Mittwoch im Oktober | 30. Juni des laufenden Jahres |
Frau Johnsdorf
Zwerchmaingasse 14
97437 Haßfurt