Neugeborenen Screening
Etwa eines von 1000 Neugeborenen ist durch eine angeborene Stoffwechselerkrankung in seiner Gesundheit gefährdet. Diese Erkrankungen können zu schweren geistigen und körperlichen Behinderungen oder auch zu Todesfällen führen, wenn sie nicht rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Bei frühzeitiger Therapie dagegen entwickeln sich die betroffenen Kinder in der Regel normal.
Die Gesundheitsämter erhalten aufgrund des Personenstandsgesetzes von den Standesämtern die Meldung aller Geburten in ihrem Bereich. Vom Screening-Zentrum erhalten die Gesundheitsämter eine Namensliste der untersuchten Kinder - wobei allerdings keinerlei Untersuchungsergebnisse weitergegeben werden.
Daraufhin werden von den sozialmedizinischen Assistentinnen die vorliegenden Geburtenmeldungen mit der Liste der untersuchten Kindern abgeglichen. Dieser Abgleich ist dringend notwendig, da immer wieder Testkarten auf dem Postweg verloren gehen und somit die Laboruntersuchung nicht durchgeführt werden kann, obwohl dies im gelben Vorsorgeuntersuchungsheft dokumentiert ist.
Bei fehlenden Daten (z.B. auch dann, wenn die Eltern bei der Geburt des Kindes die Datenübermittlung abgelehnt hatten) wird mit den betreffenden Eltern Verbindung aufgenommen.
Rechtsgrundlagen:
- Personenstandsgesetz
Frau Pischel
Zwerchmaingasse 14
97437 Haßfurt
Frau Schramm
Zwerchmaingasse 14
97437 Haßfurt