Vorschuluntersuchung
Die sozialmedizinischen Assistentinnen führen bei allen Kindern, die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig werden, eine Einschulungsuntersuchung durch. Sie umfasst eine Besprechung der Gesundheitsvorgeschichte, eine Impfberatung, eine Überprüfung der Sprache und der motorischen Fähigkeiten, sowie einen apparativen Seh- und Hörtest. Die Teilnahme an der Einschulungsuntersuchung ist für alle schulpflichtig werdenden Kinder Pflicht.
Bei Bedarf schließen sich an diese Tests noch eine ärztliche Untersuchung und in Abstimmung mit der Schule eine orientierende Entwicklungsdiagnostik an. Eine solche zusätzliche, schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes ist auf jeden Fall erforderlich, wenn bei Ihrem Kind die Früherkennungsuntersuchung U 9 (60. bis 64. Lebensmonat) versäumt wurde.
Fehlt bei Ihrem Kind die U 9, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Gesundheitsamt auf. Gegebenenfalls erfolgt hier ein gesonderter Untersuchungstermin für eine ärztliche Untersuchung.
Erforderliche Unterlagen:
- Vorsorgeuntersuchungsheft
- Impfausweis
- Anamnesebogen des Gesundheitsamtes
- evtl. vorhandener Schwerbehindertenausweis oder sonstige schulrelevant-medizinische Unterlagen
Frau Pischel
Zwerchmaingasse 14
97437 Haßfurt
Frau Schramm
Zwerchmaingasse 14
97437 Haßfurt