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Feuerwehrwesen

Hier finden sie Informationen zu Aufgaben und Organisation der Feuerwehren in Bayern, sowie zu den Möglichkeiten, Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr zu werden.

 

Allgemeine Informationen

In Bayern sind ca. 325.000 Ehrenamtliche in rund 7.800 Freiwilligen Feuerwehren und 2.500 Hauptamtliche in Berufsfeuerwehren tätig. Im Landkreis Haßberge sind ca. 5.000 Ehrenamtliche in 167 Freiwilligen Feuerwehren aktiv. Des weiteren gibt es im Landkreis drei Werk- und drei Betriebsfeuerwehren.

 

Gemeindliches Feuerwehrwesen

Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).

 

Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Kommunen gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Mitglied in einer Freiwilligen Feuerwehr kann man grundsätzlich ab 12 Jahren werden. Über die Aufnahme neuer Feuerwehrleute entscheidet in jedem Einzelfall der Kommandant der örtlichen Feuerwehr. Er prüft dabei insbesondere die körperliche und geistige Eignung des Bewerbers. Konkrete Informationen über die Feuerwehren in Ihrem Wohnort können Sie bei Ihrer Gemeinde erhalten.

 

Feuerwehrvereine

Die gemeindlichen Einsatzkräfte der Feuerwehren sind überwiegend in Feuerwehrvereinen organisiert. Die Hauptaufgabe der Feuerwehrvereine liegt in der Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehren, insbesondere das Stellen von Einsatzkräften für die Freiwilligen Feuerwehren.

 

Überörtliches Feuerwehrwesen

Die Landkreise haben als Pflichtaufgabe die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich (d. h. was den einzelnen Kommunen finanziell nicht zugemutet werden kann) erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten.

 

Im Rahmen dieser Verpflichtung unterhält der Landkreis an überörtlichen Fahrzeugen unter anderem

  • zwei Rüstwagen
  • eine Ölwehrausstattung mit Versorgungs-LKW
  • ein Unterstützungsfahrzeug für die örtliche Einsatzleitung

 

Darüber hinaus hält der Landkreis eine Vielzahl an Gerätschaften vor, die für den überörtlichen Brandschutz/technischen Hilfeleistungseinsatz erforderlich sind.
Weiterhin stellt der Landkreis überörtlich die Alarmierung der gemeindlichen Feuerwehren sicher.

 

Der Landkreis betreibt ein kreiseigenes Atemschutzzentrum zur Ausbildung und Überprüfung der Atemschutzgeräteträger der Feuerwehren.

 

Besondere Führungsdienstgrade

Wesentliche Aufgabe der besonderen Führungsdienstgrade sind die umfassenden Beratungs- und Unterstützungstätigkeiten gegenüber den Gemeinden, als auch dem Landratsamt. An der Spitze dieser besonderen Führungsdienstgrade steht der Kreisbrandrat, welcher von den Kommandanten der Feuerwehren auf die Dauer von 6 Jahren gewählt wird. Er wird (wie die weiteren besonderen Führungsdienstgrade) im Auftrag des Landratsamtes tätig.

 

Der Kreisbrandrat hat das Kreisgebiet in Absprache mit dem Landratsamt in vier sog. (Feuerwehr-) Inspektionsbezirke aufgeteilt, welche jeweils von einem Kreisbrandinspektor geleitet werden. Dem jeweiligen Kreisbrandinspektor unterstehen zwei bis drei Kreisbrandmeister. Neben den Kreisbrandmeistern in den Inspektionsbezirken gibt es noch sog. „Fach-" Kreisbrandmeister, die spezielle Fachaufgaben betreuen (Fachberater Ausbildung, Fachberater Funk, Fachberater Jugend, Fachberater EDV, Fachberater Unfallverhütung/Ausbildung). Das kreiseigene Atemschutzzentrum in Knetzgau wird von einem Kreisbrandinspektor und fünf Kreisbrandmeister betreut.

 

Aufgaben des Staates/-Feuerwehrschulen

Der Staat fördert den Brandschutz und den technischen Hilfsdienst. Insbesondere gewährt er den Gemeinden und Landkreisen für den abwehrenden Brandschutz und den technischen Hilfsdienst Zuwendungen und unterhält drei Feuerwehrschulen in Würzburg, Regensburg, und Geretsried.

 

Rechtsgrundlagen: Bayerisches Feuerwehrgesetz -BayFwG- mit den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen

Sprechzeiten von Kreisbrandrat Ralf Dressel

 

Donnerstags: 14.00 - 17.00 Uhr

 

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