Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports
Vereinspauschale des Freistaates Bayern
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gewährt Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderung) an Sport- und Schützenvereine. Die Vereinspauschale dient der finanziellen Unterstützung der Vereine bei der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Organisation des Sportbetriebes.
Grundlage der Förderung sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports.
Art und Höhe der Pauschale/Parameter und Berechnungsverfahren:
Die Vereinspauschale wird gewährt, wenn der Verein Mitglied bei einem anerkannten Dachverband ist und ferner wenn der Verein die Bagatellgrenze von mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht.
Die Vereinspauschale errechnet sich aus der Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten eines Sportvereins multipliziert mit dem Wert einer Fördereinheit
(Vereinspauschale = Gesamtzahl Mitgliedereinheiten x Fördereinheit).
Mitgliedereinheiten: Hier spielt z.B. das Alter der Mitglieder eine Rolle oder die Zahl der eingesetzten Trainer und Übungsleiterlizenzen.
Die Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten wird wie folgt errechnet:
- Anzahl an erwachsenen Vereinsmitgliedern: einfache Gewichtung
- Anzahl an Mitgliedern unter 27 Jahren: 10-fache Gewichtung
- Anzahl an Mitgliedern mit Behinderung: 10-fache Gewichtung
- Anzahl der eingesetzten Trainer- und Übungsleiterlizenzen (maximal 4 Prozent der Gesamtmitgliederzahl): Punktwert nach Lizenzliste (z.B. C-Lizenz regelmäßig 650 Punkte)
Wert der Fördereinheit: Die Fördereinheit berechnet sich aus dem Haushaltsbetrag des Freistaats für die Vereinspauschale dividiert durch die Gesamtzahl der gemeldeten Mitgliedereinheiten der Vereine in Bayern.
Gefördert werden nur Sportvereine, die:
- im Vereinsregister eingetragen sind, und
- Mitglied des Bayer. Landes-Sportverbands (einschließlich seiner Fachverbände und Anschlussorganisationen),
- Mitglied des Bayer. Sportschützenbundes,
- Mitglied des Schützenbundes oder
- Mitglied des Bayer. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes sind,
- steuerrechtliche Gemeinnützigkeit nachweisen können,
- geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse aufweisen und
deren Satzung einen Vereinssitz in Bayern und als Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart bestimmen.
Hinweise zur Vereinspauschale 2025:
Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist im Jahr 2025 Montag, der 3. März 2025.
Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist, die nicht verlängert werden kann!
Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden!
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem aktuellen Rundschreiben über die Vereinspauschale 2025, welches in den Downloads unterhalb bereitsteht.
Antragsunterlagen:
Möglichkeiten der Unterlageneinreichung:
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Antrag auf Vereinspauschale über das Bayernportal
Hier stehen derzeit zwei Authentifizierungsmöglichkeiten zur Verfügung: Unternehmenskonto ELSTER-Zertifikat, BayernID (Authega Elster-Zertifikat, Online-Ausweisfunktion eID)
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Antrag auf Vereinspauschale im pdf-Format
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Papierform: Ausdruck des pdf-Antrags, Abgabe per Post oder im Amt
Online-Verfahren:
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Antrag auf Vereinspauschale (per Online-Verfahren)
Frau Dütsch
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt