Erwerb / Erweiterung eines Führerscheins
Der Führerscheinantrag ist zweckmäßigerweise über eine Fahrschule Ihrer Wahl frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach der beantragten Klasse.
Informationen zum jeweiligen Mindestalter und Geltungsdauer erhalten Sie HIER: BMVI - Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis und Geltungsdauer
Klassen AM, A1, A2, A, L, T, B, BE
Erforderliche Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument
- 1 aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Ausbildung
- Sehtest (vom Optiker oder Augenarzt, Gültigkeit: max. 2 Jahre ab Ausstellungsdatum)
Gebühren: 44,70 € (Klasse AM, L, T 43,90 €)
Zusätzlich nur für die Klassen C1, C1E, C, CE
Erforderliche Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument
- 1 aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Ausbildung
- Bescheinigung über das Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV;
Gültigkeit: max. 2 Jahre ab Ausstellungsdatum (spezielle Vordrucke hat der Arzt) - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 FeV
Gültigkeit: max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum (spezielle Vordrucke hat der Arzt) - Grundqualifikation bei Beförderung im Güter- und Personenverkehr: Berufskraftfahrer Qualifikations Gesetz - Bundesamt für Güterverkehr
Gebühren: 43,90 € + 32,50 € bei Eintrag der Schlüsselzahl 95 / FQN
Zusätzlich nur für die Klassen D1, D1E, D, DE
Erforderliche Unterlagen
- Ein Gutachten über eine psychisch-physische Leistungsuntersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 FeV
- behördliches Führungszeugnis (wird durch Bestätigung der Rückseite des Antrags durch Wohnortgemeinde beantragt)
Gebühren: 38,80 € + 32,50 € bei Eintrag der Schlüsselzahl 95 / FQN
Antragsunterlagen
Entsprechende Antragsunterlagen können Sie in unserem Formularcenter finden: Zulassung (hassberge.de)