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Ich möchte eine Wohnung anbieten

Sie haben eine Wohnung, die Sie anbieten möchten für die Unterbringung von Menschen aus der Ukraine?

Sie möchten Menschen vorübergehend bei sich selbst aufnehmen?

 

Dann tragen Sie sich bitte in dieses Online-Formular ein:

Wohnungsangebot (hassberge.de)

Alle Angebote werden zentral gesammelt. Bei Bedarf werden wir dann auf Sie zukommen. 

 

Bitte beachten:

Damit etwaige Briefe vom Sozialamt, der Krankenversicherung, den Banken etc. die neuen Mitbewohner aus der Ukraine auch erreichen, ist es sehr wichtig, dass an den Briefkästen der bezogenen Wohnungen oder Häusern die entsprechenden Namen angebracht werden.

 

 

Muster „Vereinbarung über die vorübergehende Nutzung von Wohnraum“

Für die Vermietung von Wohnraum an Vertriebene aus der Ukraine stellt das Landratsamt das Muster einer „Vereinbarung über die vorübergehende Nutzung von Wohnraum“ zur Verfügung.

 

Das Muster finden Sie hier.

 

Als Anhang enthält das Muster ein kurzes Übergabeprotokoll und einige Beispiele für sogenannte Nebenabreden. Wenn solche gewünscht sind, können diese auf einem gesonderten Blatt Papier in deutscher und ukrainischer Sprache aufgenommen und unterschrieben werden. Für die Über-setzung von Nebenabreden sind gängige Übersetzungsprogramme geeignet.

 

In § 3 des Musters geht es unter anderem um eine Sicherheitsleistung. In § 3 Absatz 2 Satz 2 ist ausgeführt, dass der Gastgeber von dem Recht eine Sicherheitsleistung zu fordern keinen Gebrauch macht, wenn er diese Sicherheit von einem Dritten erhält. „Dritter“ ist in der Regel das Landratsamt. Dieses kann durch ein gesondertes Schreiben an den Gastgeber eine begrenzte Sicherheit gewährleisten und zwar wie bei der Hinterlegung einer Mietkaution in Höhe des dreifachen der monatlichen Kaltmiete. Falls nur die Zahlung von Heiz- und Nebenkosten vereinbart ist, gilt der jeweils zutreffende vom Landkreis zuletzt festgelegte Richtwert für die Kaltmiete als Berechnungsgrundlage.

 

Selbst tritt das Landratsamt Haßberge als Mieter von Wohnraum nur dann auf, wenn es über dessen Belegung frei entscheiden kann, also im Bedarfsfall dort zum Beispiel auch Asylsuchende unterbringen kann. Für Wohnraum, der an hilfebedürftige Vertriebene vermietet wird, berücksichtigt das Landratsamt zwar auch angemessene Unterkunftskosten. Es tut dies jedoch in seiner Funktion als Leistungsträger bei der Berechnung der zustehenden Hilfe nach dem Asylbewerberleistungs-gesetz. Vertriebene, die nicht mehr hilfebedürftig sind, müssen auch für ihre Miete selbst aufkommen.

 

Die Möglichkeit eine „Vereinbarung über die vorübergehende Nutzung von Wohnraum“ zu schließen, ist zeitlich begrenzt. Bleiben die Bewohner deutlich länger als ein halbes Jahr in Deutschland entsteht ein vollwertiger Mietvertrag. Wenn der Gastgeber nicht möchte, dass ein normales Dauermietverhältnis entsteht, kann er unter § 5 des Musters ein Ablaufdatum eintragen oder die Vereinbarung gemäß § 5 Abs. 2 kündigen.

 

Das Muster sieht in § 2 Abs. 1 für die Neben- und Heizkosten eine Pauschale vor, das heißt, es erfolgt dann  k e i n e  Nachberechnung mehr. Dies entspricht dem Charakter einer vorübergehenden Nutzungsvereinbarung und viele Gastgeber werden für den bereitgestellten Wohnraum wahrscheinlich auch keinen gesonderten Wasser- oder Energiezähler haben. Wenn eine andere Abwicklung gewünscht ist, kann das als Nebenabrede individuell vereinbart werden.

 

Unterzeichnete Vereinbarungen können dem Landratsamt zur Vereinfachung als gescanntes Dokument an das Mail-Postfach sozialamt@hassberge.de zugesandt werden.


Günstige Erstausstattung von Wohnraum / Недороге первинне облаштування житлового приміщення

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