Lernförderung
Mit der außerschulischen Lernförderung werden die von den Schulen und schulnahen Trägern (z. B. Fördervereine) organisierten Förderangebote ergänzt. Diese in der Regel kostenfreien Angebote sind vorrangig zu nutzen. Die Lernförderung muss geeignet und zusätzlich erforderlich sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
Für das Erreichen einer besseren Schulartenempfehlung (z. B. Übertritt auf ein Gymnasium) kann keine außerschulische Lernförderung gewährt werden. Wenn eine außerschulische Lernförderung notwendig ist, werden die entstehenden angemessenen Kosten hierfür übernommen.
Bitte fügen Sie dem Antrag die vom Klassen-/Fachlehrer ausgefüllte Anlage 2 bei.
Welche Unterlagen sind mitzubringen
Neben dem Antrag - Bewilligungsbescheide über
- Bürgergeld oder Sozialgeld vom Jobcenter oder
- Kinderzuschlag von der Familienkasse oder
- Wohngeld von der Wohngeldbehörde oder
- Hilfe zum Lebensunterhalt von der Sozialhilfeverwaltung und
- Bescheinigung der Schule, Anlage 2 zum Antrag auf Leistungen für BuT
Kosten entstehen keine.