Bildung und Teilhabe (BuT)
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Inanspruchnahme von Angeboten in Schule und Freizeit.
Leistungen für Bildung und Teilhabe:
- Lernförderung
- Mittagsverpflegung
- Ein- und mehrtägige Ausflüge der Schule / Kita
- Schulbedarf
- Schulwegkosten (ergänzend)
- Soziale und kulturelle Teilhabe
Anspruch besteht, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:
- Kinderzuschlag
- Bürgergeld
- Wohngeld
- Asylbewerber-Leistungen oder
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt; Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
Schülerinnen und Schüler erhalten die Bedarfe für Bildung bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erhalten dagegen alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
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