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Bildung und Teilhabe (BuT)

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Inanspruchnahme von Angeboten in Schule und Freizeit.

 

Leistungen für Bildung und Teilhabe:

 

Anspruch besteht, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:

  • Kinderzuschlag
  • Bürgergeld
  • Wohngeld
  • Asylbewerber-Leistungen oder
  • Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt; Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)

 

Schülerinnen und Schüler erhalten die Bedarfe für Bildung bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erhalten dagegen alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

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Ansprechpersonen

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Gößmann


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521 27-642

Telefax:

09521 27-170

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Hofmockel


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521 27-267

Telefax:

09521 27-170

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