Ein- und mehrtägige Ausflüge der Schule / Kita
Übernommen werden können die tatsächlich anfallenden Kosten für alle eintägigen Ausflüge, die im Bewilligungszeitraum zur Zahlung fällig sind. Das gleiche gilt für mehrtägige Klassenfahrten. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs wird nicht übernommen.
Als Nachweis lassen Sie bitte die Anlage 1 von der Schule/Kindertageseinrichtung ausfüllen.
Welche Unterlagen sind mitzubringen
Neben dem Antrag - Bewilligungsbescheide über
- Bürgergeld oder Sozialgeld vom Jobcenter oder
- Kinderzuschlag von der Familienkasse oder
- Wohngeld von der Wohngeldbehörde oder
- Hilfe zum Lebensunterhalt von der Sozialhilfeverwaltung und
- Bestätigung der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung über Art, Dauer und Kosten der Klassenfahrt, Anlage 1 auf Leistungen für BuT
Kosten entstehen keine.