Schulbedarf
Wenn Ihr Kind zur Schule geht, erhalten Sie 116,00 Euro zum Schuljahresbeginn und 58,00 Euro zum Schulhalbjahr. Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche auch Schulbücher und Schreib-, Rechen- oder Zeichenmaterialien, wie z. B. Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck und Taschenrechner.
Eine Schulbescheinigung ist bei der Einschulung und ab Vollendung des 15. Lebensjahres dem Antrag beizufügen.
Sofern man Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) bezieht, ist das Jobcenter Haßberge für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf zuständig.
Welche Unterlagen sind mitzubringen
Neben dem Antrag - Bewilligungsbescheide über
- Bürgergeld vom Jobcenter oder
- Kinderzuschlag von der Familienkasse oder
- Wohngeld von der Wohngeldbehörde oder
- Hilfe zum Lebensunterhalt von der Sozialhilfeverwaltung
Kosten entstehen keine.