Mittagsverpflegung
Es werden die gesamten Aufwendungen des Kindes für die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen in Schule, Kita oder Hort übernommen.
Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (z. B. belegte Brötchen, kleinere Mahlzeiten), wird nicht bezuschusst.
Als Nachweis lassen Sie bitte die Anlage 3 vom Essensanbieter ausfüllen.
Welche Unterlagen sind mitzubringen
- Bestätigung der Einrichtung über Teilnahme am Mittagessen, Anlage 3 für Leistungen auf BuT
- Bewilligungsbescheide über
- Bürgergeld oder Sozialgeld vom Jobcenter oder
- Kinderzuschlag von der Familienkasse oder
- Wohngeld von der Wohngeldbehörde oder
- Hilfe zum Lebensunterhalt von der Sozialhilfeverwaltung und
- einen Nachweis über die monatlichen Kosten
Kosten entstehen keine.