Schulwegkosten
Die Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges sind grundsätzlich beim Landratsamt Haßberge –ÖPNV/Schülerbeförderung zu beantragen.
Nur Kinderzuschlags- und Wohngeldempfänger, die wegen der Geltung der Familienbelastungsgrenze nicht von der vollen Kostenerstattung (Voraussetzung ab der 11. Jahrgangsstufe: Bezug von Kindergeld für drei oder mehr Kinder) profitieren, haben eventuell Anspruch auf Übernahme der Kosten (bis zur Familienbelastungsgrenze). Kosten für einen Schulweg, der unter zwei (1. - 4. Klasse) bzw. drei (ab 5. Klasse) Kilometer liegt werden i. d. R. nicht übernommen.
Welche Unterlagen sind mitzubringen
Neben dem Antrag - Bewilligungsbescheide über
- Bürgergeld oder Sozialgeld vom Jobcenter oder
- Kinderzuschlag von der Familienkasse oder
- Wohngeld von der Wohngeldbehörde oder
- Hilfe zum Lebensunterhalt von der Sozialhilfeverwaltung und
- entsprechende Nachweise (z. B. Bescheid, Rechnung, Quittung)
Kosten entstehen keine.