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Bodenrichtwerte 2022

Anwendungshinweise

Seit dem Stichtag 31.12.2018 und der Umstellung auf zonale Bodenrichtwerte werden die Bodenrichtwerte nur noch in Kartenform (Bodenrichtwertkarten) veröffentlicht. Die mitveröffentlichten Bodenrichtwertlisten dienen lediglich zur Orientierung und als Unterstützung. Darüber hinaus enthalten sie weitere Informationen zu den Bodenrichtwerten und zur Anwendung der Karten finden Sie unter der Rubrik Vorbemerkungen und Erläuterungen. Über die Geoanwendung „Bodenrichtwerte Bayern“ werden die Bodenrichtwertzonen zum kostenfreien Viewing zur Verfügung gestellt (siehe externen Link unten).

 

Urheberrechtsbelehrung

Die Bodenrichtwertliste und alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Sie unterliegen dem Schutz als Datenbanken nach § 87 a ff Urheberrechtsgesetz (UrhG). Jede Verwendung, insbesondere Vervielfältigungen und Veröffentlichungen – auch auszugsweise – ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Gutachterausschusses gestattet. Grundsätzlich zulässig ist die Anfertigung von Auszügen während der gewährten Einsichtnahme zum privaten Gebrauch bzw. zu den in §87 c UrhG genannten Zwecken.

 

Für die Inhalte der in dieser Veröffentlichung gesetzten Links sind ausschließlich deren Urheber verantwortlich. Der Gutachterausschuss sowie die Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse distanzieren sich ausdrücklich von den Inhalten, die durch die verwendeten Links zugänglich gemacht werden.

 

Eine verbindliche Wirkung erzielen ausschließlich die von der Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse erteilten schriftlichen Auskünfte.

 

Bodenrichtwertlisten 2022

Die aktuellen Bodenrichtwerte des Landkreises sind zudem im Kartenformat dargestellt abrufbar unter www.bodenrichtwerte.bayern.de.

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