Sportförderung des Freistaates Bayern
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus gewährt Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sport- und Schützenvereine.
Grundlage der Förderung des Sportbetriebs der Vereine sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien). Seit dem 01.01.2006 erfolgt die Förderung des Sportbetriebs der Vereine in pauschalierter Form, der so genannten Vereinspauschale.
Die Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale sind bis 1. März eines Förderjahres beim Landratsamt Haßberge vorzulegen. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist!
Vereinspauschale des Freistaates Bayern an Sportvereine
Das Landratsamt Haßberge hat an die Sport- und Schützenvereine im Landkreis die neuen Vordrucke für die Vereinspauschale für das Jahr 2019 verschickt. Es wird darauf hingewiesen, dass die vollständig ausgefüllten Anträge auf Vereinspauschale mit den begründeten Unterlagen bis spätestens 1. März 2019 dem Landratsamt vorliegen müssen. Verspätet eingehende Unterlagen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen wegen Überschreitung des Vorlagetermins abzulehnen.
Petra Dressel
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt