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Altlasten

Die im Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten enthaltenen Angaben unterliegen dem Datenschutz und sind daher nicht für jeden frei zugänglich.


Die Auskunftserteilung richtet sich nach dem Umweltinformationsgesetz unter Berücksichtigung des Datenschutzes.

 

Notwendige Unterlagen


Zur Erteilung einer Auskunft sind grundsätzlich erforderlich:

 

  • Lageplan mit Angabe des Grundstückes, Gemarkung, Flur und Flurstück
  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid)

 

Bei Nichteigentum:

  • Kaufvertrag oder Kaufvertragsentwurf oder
  • Vollmacht des Eigentümers

 

Verfahren


Eine Auskunft wird grundsätzlich schriftlich erteilt.
Bei einer persönlichen Akteneinsicht/ Auskunftserteilung ist eine Terminabsprache erforderlich.


Die Bearbeitungsdauer für eine schriftliche Auskunft beträgt je nach Aufwand 7-10 Werktage.


Inhalt der Auskunft


Bei der Auskunftserteilung werden alle Daten weitergegeben, die zu dem jeweiligen Grundstück im Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten erfasst sind.
Dies können neben der historischen Entwicklung des Grundstückes auch Informationen über den Bodenaufbau, eventuelle Bodenbelastungen und auch Angaben über möglicherweise durchgeführte Sanierungen sein.

 

Der Informationsstand zu den einzelnen altlastverdächtigen Flächen ist allerdings sehr unterschiedlich und kann von dem einfachen Hinweis auf einen ehemaligen Betrieb bis hin zu einer umfangreichen Gefährdungsabschätzung und Sanierung reichen.


Gebühren


Schriftliche Auskünfte aus dem Altlastenkataster sind gebührenpflichtig. Der Gebührenrahmen liegt in der Regel zwischen 20 Euro und 60 Euro. Die Gebühren werden nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand festgesetzt.


Für die Auskunft "nicht erfasst" werden 20 Euro erhoben. Für die Auskunft "erfasst" und der Darstellung der historischen Nutzungsgeschichte des Grundstückes beträgt die Gebühr 40 bis 60 Euro.

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