Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
TA Lärm:
Wie der Name bereits sagt, handelt es sich hier um eine Anleitung, die der Behörde bei der Beurteilung hilft, ob eine Maßnahme oder ein Anlagenbetrieb unzulässige Lärmbeeinträchtigungen hervorruft oder nicht bzw. welche Maßnahmen zum Lärmschutz ggf. zu treffen sind.
Die TA Lärm enthält dabei für die unterschiedlichsten Gebiete unterschiedlich hohe Immissionsrichtwerte:
Gebiet | zulässiger IRW tagsüber | zulässiger IRW nachts |
Industriegebiet | 70 dB(A) | 70 dB(A) |
Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
Mischgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
allgem. Wohngebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
Zum Vergleich die Pegelbereiche charakteristischer Geräusche:
- ruhiges Zimmer: 20 - 30 dB(A)
- üblicher häuslicher Hintergrundschall: 30 - 40 dB(A)
- PKW Ottomotor (Leerlauf in 7,5m Abstand): 45 - 55 dB(A)
- Motorrasenmäher: 65 - 75 dB(A)
- Diskothek, Presslufthammer: 90 - 110 dB(A)