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Achtung: Der Verbraucherschutz, das Veterinäramt sowie die Lebensmittelüberwachung sind umgezogen!

Sehr geehrte Bürgerin, Sehr geehrter Bürger,

 

die Fachabteilung Verbraucherschutz/Veterinäramt/Lebensmittelüberwachung sind seit 2021 aus dem Haupthaus des Landratsamtes Haßberge ausgezogen.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nun in Hofheim i.UFr. für Sie da.

Die Telefonnummern haben sich dabei nicht geändert, sodass Sie uns wie gewöhnlich erreichen können.

 

Die Haus- bzw. Postanschrift lautet nun wie folgt:

Landratsamt Haßberge

Verbraucherschutz

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Robert-Koch-Straße 2

97461 Hofheim i.UFr.

Haltung von Haus-, Heim- und Zootieren

Tierhaltung ist der allgemein gebräuchliche Oberbegriff für die eigenverantwortliche Sorge des Menschen für ein Tier, über das er die tatsächliche oder rechtliche Verfügungsgewalt hat.

 

Kernaspekte der Tierhaltung sind die Ernährung, Pflege und Unterbringung des Tieres. Man unterscheidet im Wesentlichen die Haltung von Nutztieren, Heimtieren und Wildtieren.
Halter des Tieres ist derjenige, der normalerweise über das Tier bestimmen kann (Bestimmungsmacht), der aus eigenem Interesse für die Kosten (Unterhaltung) des Tieres aufkommt, dem allgemein die Vorteile des Tieres (Wert und Nutzen) zugutekommen und der das wirtschaftliche Risiko des Verlustes des Tieres (Verlustrisiko) trägt.


Der Begriff Tierhalter ist dabei nicht mit dem Begriff Eigentümer gleichzusetzen. Tierhalter ist zum Beispiel auch der, dem ein Tier nur zugelaufen ist, der es aber über einen längeren Zeitraum hinweg füttert und unterbringt. Auch Minderjährige können Tierhalter sein. Einen häufigen Unterschied zum Besitz (im Sinne des BGB) könnte man in der Dauerhaftigkeit des Verhältnisses vom Tierhalter zum Tier sehen: Wer sich einen Hund zum Spazierengehen ausleiht, wird zwar Besitzer, aber nicht Tierhalter.


Der Bundesgerichtshof (BGH) bezeichnet als Tierhalter, "wer

  • die Bestimmungsmacht über das Tier hat,
  • aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
  • den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt

 

und

 

  • das Risiko seines Verlustes trägt".

 

Pflichten eines Tierhalters:

Das Leben und Wohlbefinden der Tiere zu schützen liegt in der Verantwortung des Men-schen. Niemand darf ohne vernünftigen Grund einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (§ 1 TSchG).

Gemäß § 2 des Tierschutzgesetzes muss, wer ein Tier hält, betreut oder zur Betreuung hat, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, und darf die Möglichkeit des Tieres zu art¬gemäßer Be-wegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Lei¬den oder Schä¬den zugefügt werden. Zudem muss er über die für eine angemessene Er¬nährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kennt¬nisse und Fähigkeiten verfügen.

 

Für die Haltung von Hunden sind detaillierte tierschutzrechtliche Anforderung in der Tierschutz-Hundeverordnung.
Die Haltung von Haustieren, wie Hund oder Katze ist beim Veterinäramt nicht anzuzeigen.

 

Wer allerdings 

  •  Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten,
  • Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung, in der Tiere gehalten und zur Schau gestellt werden, halten,
  • für Dritte Hunde zu Schutzzwecken ausbilden oder hierfür Einrichtungen unterhalten,
  • Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder
  • gewerbsmäßig Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild, züchten oder halten,
  • mit Wirbeltieren handeln,
  • einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten,
  • Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen oder
  • Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen

 

will, bedarf der Erlaubnis durch das Veterinäramt. Dazu ist ein Antrag zu stellen.

 

Links:

Ihr Ansprechpartner

Veterinärwesen


Robert-Koch-Straße 2

97461 Hofheim i.UFr.

Telefon:

09521 27-138

Telefax:

09521 27-135


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