Achtung: Der Verbraucherschutz, das Veterinäramt sowie die Lebensmittelüberwachung sind umgezogen!
Sehr geehrte Bürgerin, Sehr geehrter Bürger,
die Fachabteilung Verbraucherschutz/Veterinäramt/Lebensmittelüberwachung sind seit 2021 aus dem Haupthaus des Landratsamtes Haßberge ausgezogen.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nun in Hofheim i.UFr. für Sie da.
Die Telefonnummern haben sich dabei nicht geändert, sodass Sie uns wie gewöhnlich erreichen können.
Die Haus- bzw. Postanschrift lautet nun wie folgt:
Landratsamt Haßberge
Verbraucherschutz
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Robert-Koch-Straße 2
97461 Hofheim i.UFr.
Reisen mit Tieren - Heimtierausweis
Seit dem 3. Juli 2004 gelten für die Einreise mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) aus Drittländern die Regelungen der Europäischen Verordnung (EG) 998/2003.
Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut. Die Anforderungen an den Gesundheitsstatus der Tiere richten sich grundsätzlich nach der Tollwutsituation sowohl des Herkunfts-Drittlandes als auch des Bestimmungs-Mitgliedstaates in der EU:
Einreise in alle Mitgliedstaaten:
Eine gültige Tollwutimpfung ist einzige Bedingung bezüglich Tollwut
Einreise in das Vereinigte Königreich, Finnland, Malta und Irland:
Hunde sind gegen die Parasiten (Echinococcus) gemäß Verordnung (EU) Nr. 1152/2011 der Kommission folgendermaßen zu behandeln:
- Die Behandlung ist frühestens 120 Stunden und spätestens 24 Stunden vor dem Zeitpunkt ihres geplanten Eingangs in das Vereinigte Königreich, Finnland, Malta oder Irland von einem Tierarzt vorzunehmen;
- Die Behandlung ist zu bescheinigen von dem Tierarzt, der die Behandlung durchführt, in der entsprechenden Rubrik des Heimtierpasses.
Unter bestimmten Bedingungen (zu definieren bei den Nationalbehörden) können Mitgliedstaaten die Einreise eines Tieres, das jünger als drei Monate ist, gestatten.
Zusätzlich zu den oben genannten Regeln und gemäß Verordnung (EU) No 388/2010, müssen Hunde, Katzen und Frettchen den in der Richtlinie 92/65/EWG enthaltenen Bestimmungen entsprechen, sofern die Gesamtzahl der Heimtiere genannter Spezies, die von einem Mitgliedsstaat in einen anderen für nichtkommerzielle Zwecke verbracht werden, die Anzahl von fünf überschreitet.
Details zum Verbringen von Heimtieren zwischen Mitgliedsstaaten der EU sowie für die Einreise aus Drittländern siehe unter:
http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/index_de.htm.
Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU:
Veterinärwesen
Robert-Koch-Straße 2
97461 Hofheim i.UFr.