Tierschauen, Tierbörsen und Ausstellungen
Tierausstellungen sind beim Veterinäramt schriftlich anzuzeigen. Bei Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen/Ziegen und Geflügel (einschl. Papageien und Sittiche) spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung, bei Hunden und Katzen spätestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung.
Die Mitarbeiter des Veterinärdienstes geben gerne über zu beachtende Vorschriften für solche Veranstaltungen Auskunft.
Ihr Ansprechpartner
Verbraucherschutz
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt