Verfahrenslotse
Beratung, Begleitung und Unterstützung von jungen Menschen (0 bis 27 Jahre) mit (drohender) Behinderung und deren Familien
Rechtsgrundlage: § 10 b SGB VIII (1)
Junge Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer Behinderung oder wegen einer drohenden Behinderung geltend machen oder bei denen solche Leistungsanprüche in Betracht kommen, sowie ihre Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigten haben bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung dieser Leistungen Anspruch auf Unterstützung und Begleitung durch einen Verfahrenslotsen.
Der Verfahrenslotse soll die Leistungsberechtigten bei der Verwirklichung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig unterstützen sowie auf die Inanspruchnahme von Rechten hinwirken.
Die Verfahrenslotsen sind Ansprechpartner für:
- Junge Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedroht
- deren Eltern, Personensorge- und Erziehungsberechtigte
- Kooperations- und Netzwerkpartner
Unterstützung der öffentlichen Jugendhilfe
Rechtsgrundlage: § 10 b SGB VIII (2)
Der Verfahrenslotse unterstützt den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in dessen Zuständigkeit. Hierzu berichtet er gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe halbjährlich insbesondere über Erfahrungen der strukturellen Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, insbesondere mit anderen Rehabilitationsträgern.
Ansprechperson
Frau Salberg
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt