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Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe nach

§ 80 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).

Aufgaben

Das Kreisjugendamt Haßberge hat als Träger der öffentlichen Jugendhilfe folgende Aufgaben:

  • den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen
  • den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und deren Sorgeberechtigten festzustellen
  • die zur Befriedigung des Bedarfsnotwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen hat.

Dazu wertet die Jugendhilfeplanung umfangreiche spezifische Daten aus und erstellt regelmäßige Berichte z. B. zur Tagesbetreuung von Kindern und zu den Hilfen zur Erziehung.

Ansprechperson

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Salberg


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521 27-481

Telefax:

09521 27-170

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