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Elektrofischerei

Elektrofischen ist eine Fischfangmethode mit der sich bei sachgemäßer Anwendung sehr schnell und auch schonend Fische fangen lassen. Die Fische werden bei richtiger Anwendung nicht „geschockt“, sondern werden durch den Strom im Wasser unbeschadet zum Fanggerät, meistens ein Kescher, geleitet.

 

Bei nicht fachgerechter Anwendung ist jedoch das Gefahrenpotential für Mensch und Fisch sehr groß.

 

Der Fischfang mit elektrischem Strom ist daher in Bayern grundsätzlich verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch die Elektrofischerei erlaubt werden, so z.B. zu Lehr-, Versuchs- oder Forschungszwecken oder zur Förderung der Hege. Vor allem bei wissenschaftlichen Untersuchungen an Gewässern und Fischbergungen oder –rettungen im Zuge von Baumaßnahmen kann Elektrofischerei genehmigt werden.

 

Die Erlaubnis wird befristet und widerruflich erteilt.

 

Folgende Unterlagen müssen nachgewiesen werden:

  • gültiger Fischereischein
  • gültiger Bedienungsschein
  • gültiger Zulassungsschein für das verwendete Elektrofischereigerät
  • Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, deren Mindestversicherungssumme 1 Mio. Euro für Personenschäden, 300.000 Euro für Sachschäden und 10.000 Euro für Vermögensschäden beträgt

Zusätzlich muss im Antrag noch der Grund für die Elektrobefischung dargelegt werden.

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Bartsch


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-203

Telefax:

09521/27-290

Ihr Ansprechpartner

Herr Schrauder


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-204

Telefax:

09521/27-290

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