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Beantragung einer Genehmigung zur Ausstellung von Erlaubnisscheinen

Sind Sie Fischereiberechtigter oder Pächter eines Fischereiausübungsrechtes und möchten weitere Personen an der Ausübung Ihres Rechts beteiligen? 

 

Dann können Sie diesen Personen einen Erlaubnisschein erteilen. Die Ausstellung von Erlaubnisscheinen muss vom Landratsamt genehmigt werden. Die Genehmigung erfolgt kostenfrei

Online-Verfahren

Sie können bei der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde online einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Ausstellung von Fischerei-Erlaubnisscheinen beantragen.

Nach Einreichung des Antrags holt das Landratsamt eine Stellungnahme der Fischereifachberatung ein. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid in dem unter anderem die Art und Anzahl der erlaubten Erlaubnisscheine festgelegt wird.

 

Die Anzahl der Fischereiausübenden wird der Ertragsfähigkeit des Gewässers und dem gesetzlichen Hegeziel angepasst. 

 

Bevor Sie die Fischereischeine erteilen können, müssen diese noch vom Landratsamt gesiegelt werden. Bitte setzen Sie sich hierzu mit uns in Verbindung. Die Ansprechpartner finden Sie weiter unten auf dieser Seite. 

 

Außerdem enthält der Bescheid regelmäßig auch eine Besatzauflage. Mit der Besatzauflage wird festgelegt, welche Fischarten und wie viele Fische Sie zur Stützung des Bestandes in Ihr Gewässer setzen müssen.

 

Bitte beachten Sie:

Der Fischfang darf nicht ohne Erteilug eines Erlaubnisscheins gestattet werden. Nur wenn außer dem Berechigten noch höchstens 3 Personen in dessen Begleitung angeln, ist das ohne Erlaubnisschein zulässig. 

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Bartsch


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-203

Telefax:

09521/27-290

Ihr Ansprechpartner

Herr Schrauder


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-204

Telefax:

09521/27-290

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