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Fischereiaufseher

Das Landratsamt als Untere Fischereibehörde kann auf Antrag oder von Amts wegen Personen als Fischereiaufseher bestellen. Der Antrag kann von Fischereiberechtigten, Fischereipächter und Fischereigenossenschaften gestellt werden.

 

Fischereiaufseher müssen

  • volljährig sein,
  • zuverlässig sein,
  • gesundheitlich und zeitlich in der Lage sein, ihren Aufgaben nachzukommen,
  • Inhaber eines gültigen Fischereischeins sein und
  • über ausreichende Kenntnisse ihrer Aufgaben und Befugnisse verfügen, welche durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungstest nachzuweisen sind

Der Bereich, in dem die Fischereiaufseher örtlich zuständig sind, wird bei der Bestellung festgelegt.

 

Die Aufgaben der Fischereiaufseher umfassen

  • die Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, die den Schutz und Erhalt der Fischbestände, die Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen und die Ausübung der Fischerei regeln und
  • die Feststellung, Verhütung und Unterbindung von Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsvorschriften sowie ggfs. bei deren Verfolgung mitzuwirken.

Der Fischereiaufseher ist während der Ausübung seines Dienstes Angehöriger der bestellenden Kreisverwaltungsbehörde im Außendienst und darf Amtshandlungen in dem festgelegten Zuständigkeitsbereich vornehmen. Dazu zählt die Ahndung geringfügiger Ordnungswidrigkeiten.

Beantragung

Online-Verfahren

Sie können bei der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde online einen Antrag auf Bestätigung eines Fischereiaufsehers stellen. 

Bitte halten Sie folgende Unterlagen eingescannt bereit:

  • Bescheinigung über den bestandenen Eignungstest für Fischereiaufseher
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • gültiger Fischereischein
  • biometrisches oder vergleichbares Passbild (Maße ca. 3,5 x 4,5 cm ohne Rand bzw. 413 px × 532 px, Druck bei 300 dpi in Originalgröße)

Sie können selbstverständlich auch wie gehabt schriftlich die Bestellung zum Fischereiaufseher beantragen. Drucken Sie dafür bitte hier den Antrag aus und geben ihn ausgefüllt zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (siehe oben) ans Landratsamt.

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Bartsch


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-203

Telefax:

09521/27-290

Ihr Ansprechpartner

Herr Schrauder


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-204

Telefax:

09521/27-290

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