Fischereipachtvertrag
Fischereipachtverträge müssen beim Landratsamt vom Verpächter spätestens 8 Tage nach Abschluss des Vertrages hinterlegt werden. Hinterlegt heißt in diesem Zusammenhang, dass das Landratsamt ein Original des Pachtvertrages bekommen muss. Die weiteren Originale verbleiben bei Pächter und Verpächter.
Das Landratsamt prüft auch, ob folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Abschluss des Pachtvertrages in Schriftform
- Höchstens 3 Pächter
- Mindestpachtdauer: 10 Jahre
- Der gesamte Inhalt des Fischereirechts muss verpachtet werden
- Das Fischwasser darf nur ingesamt verpachtet werden
- Pächter kann nur sein, wer einen gültigen Fischereischein besitzt
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Jachol
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Ihr Ansprechpartner
Herr Schrauder
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt