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Fischereipachtvertrag

Fischereipachtverträge müssen beim Landratsamt vom Verpächter spätestens 8 Tage nach Abschluss des Vertrages hinterlegt werden. Hinterlegt heißt in diesem Zusammenhang, dass das Landratsamt ein Original des Pachtvertrages bekommen muss. Die weiteren Originale verbleiben bei Pächter und Verpächter. 

 

Das Landratsamt prüft auch, ob folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Abschluss des Pachtvertrages in Schriftform
  • Höchstens 3 Pächter
  • Mindestpachtdauer: 10 Jahre
  • Der gesamte Inhalt des Fischereirechts muss verpachtet werden
  • Das Fischwasser darf nur ingesamt verpachtet werden
  • Pächter kann nur sein, wer einen gültigen Fischereischein besitzt 
Ihre Ansprechpartnerin

Frau Bartsch


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-203

Telefax:

09521/27-290

Ihr Ansprechpartner

Herr Schrauder


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-204

Telefax:

09521/27-290

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