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Verlängerung des Jagdscheins

Aufgrund der derzeitigen Corona-Beschränkungen ist die persönliche Vorsprache bei Verlängerung des Jagdscheins nicht möglich.

 

Zur Verlängerung bitten wir Sie, den Jagdschein zusammen mit der Versicherungsbestätigung auf dem Postweg ans Landratsamt Haßberge zu senden. Auch ein persönlicher Einwurf in unserem Briefkasten am Haupteingang ist möglich. Wir bitten Sie, von letzterer Möglichkeit nur Gebrauch zu machen, wenn Sie ohnehin Besorgungen in Haßfurt und Umgebung machen müssen. Stecken Sie die Dokumente auch hier in einen Umschlag, um deren Verlust zu verhindern. 

 

Bitte überprüfen Sie vorher, ob der Jagdschein noch Platz für eine Verlängerung hat. Sollte er voll sein, benötigen wir zusätzlich ein möglichst aktuelles Bild in Passfoto-Größe. Die Versicherung sollte solange gültig sein, dass die Laufzeit des gewünschten Jagdscheines voll abgedeckt wird (Beispiel: wird die Verlängerung bis 31.03.2025 gewünscht, darf auch die Versicherung erst zum 31.03.2025 enden).

 

Nach erfolgter Verlängerung senden wir Ihnen den Jagdschein nebst Rechnung per Einschreiben zurück.

 

Bitte beachten Sie, dass dieses Verfahren aufgrund der Postlaufzeiten einige Tage in Anspruch nehmen kann.

 

Hingewiesen wird noch auf das „Wildtierportal Bayern“ (https://www.wildtierportal.bayern.de/corona): Diese Internetseite wird vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten betrieben und bietet nicht nur bei allgemeinen Fragen zu Corona und Jagd Auskunft.


Jägerprüfung und Jagdschein

Jägerprüfung

Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist grundsätzlich davon abhängig, dass der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht.

Die Durchführung der Jägerprüfung in Bayern wird derzeit grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die Jäger- und Falknerprüfung ab 2007 finden auf Grundlage einer neuen Prüfungsordnung statt. Genaue Informationen zur Jägerprüfung finden Sie unter dem unten angegebenen Link.
 

Jagdschein

Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (untere Jagdbehörde) als Ein- oder Dreijahresjagdschein oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt.

Zuverlässigkeit und Eignung
Ein Jagdschein ist insbesondere dann zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzt.
 

Jagdhaftpflichtversicherung

Die Erteilung des Jagdscheins ist von dem Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung abhängig. Der Bewerber hat hierzu eine schriftliche Bestätigung des Versicherers vorzulegen, aus der sich ergibt, dass bei dem genannten Versicherer für den zu bezeichnenden Versicherungsnehmer eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht, die den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Deckungssumme) entspricht.

Weiter müssen Vertragsbeginn und -dauer bzw. die Gütigkeitsdauer der Bestätigung angegeben sein. Die Gültigkeitsdauer muss den beantragten Tages- Einjahres- oder Dreijahresjagdschein vollständig umfassen.
 

Falknerjagdschein

Die erste Erteilung eines Falknerjagdscheins ist grundsätzlich davon abhängig, dass der Bewerber zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat.
 

Gebühren

Die Jagdscheingebühr einschließlich der Jagdabgabe zur Förderung des Jagdwesens beträgt grundsätzlich für einen

 

Dreijahresjagdschein 150 Euro
Einjahresjagdschein 60 Euro
Tagesjagdschein 15 Euro
Jugendjagdschein 37,50 Euro
Falkner-Dreijahresjagdschein 40 Euro
Falkner-Einjahresjagdschein 15 Euro
Falkner-Tagesjagdschein 7,50 Euro

 

Rechtsgrundlagen

Bundesjagdgesetz, Bayerisches Jagdgesetz, Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung

 

Zuständige Organisationseinheit

Sachgebiet I/2 - Kommunalwesen

 

Ihr Ansprechpartner

Herr Schrauder


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-204

Telefax:

09521/27-290

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