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Schalldämpfer zur Jagdausübung

Mit der letzten Änderung des Waffengesetzes dürfen Jäger künftig zum Gesundheitsschutz einen Schalldämpfer einsetzen. Die jagdrechtlichen Verbote wurden durch die Waffenrechtsänderung aber zunächst nicht aufgehoben.

 

Anstelle der bisher üblichen jagdrechtlichen Einzelgenehmigungen hat das Landratsamt nun eine Allgemeinverfügung zur Verwendung von Schalldämpfern erlassen.

 

Die wichtigsten Eckpunkte sind:

  • Im Landkreis Haßberge darf nun jeder Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins einen Schalldämpfer in Verbindung mit einer Jagdlangwaffe einsetzen.
  • Jeder im Landkreis ansässige Jäger darf in ganz Bayern einen Schalldämpfer in Verbindung mit einer Jagdlangwaffe verwenden
  • Die Erlaubnis gilt nur für Waffen, die Zentralfeuermunition verwenden
  • Die Erlaubnis gilt nur für die Jagdausübung (einschließlich jagdliches Übungsschießen bzw. An- und Einschießen)
  • Die Allgemeinverfügung gilt ab 30.10.2020 bis auf Widerruf.

 

Einzelne Anträge sind daher nicht mehr nötig. Es gilt rechtsverbindlich der Text der Allgemeinverfügung.

Hier können Sie die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Haßberge über die Verwendung von Schalldämpfern zur Jagdausübung vom 14.10.2020 finden.

 

Achtung!

Für den Kauf und die Benutzung der Schalldämpfer ist keine gesonderte waffenrechtliche Erlaubnis notwendig, aber der Erwerb muss der Waffenbehörde angezeigt werden. Die Eintragung des Schalldämpfers in die Waffenbesitzkarte hat innerhalb von zwei Wochen nach dem Erwerb zu erfolgen.

Ihr Ansprechpartner

Herr Schrauder


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-204

Telefax:

09521/27-290

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