Zwischenmeldung Rehwildstrecke
Im Rahmen der Abschussplanung wurden die Revierinhaber verpflichtet, während des laufend Jagdjahres zweimalig die bisherige Rehwildstrecke zu melden. Stichtage sind jeweils der 15.8. und der 15.12. jeden Jahres.
Auf dieser Seite können Sie einfach und bequem dieser Meldepflicht nachkommen. Klicken Sie dazu auf die untenstehende Schaltfläche, und Sie werden zur Online-Abfrage weitergeleitet. Tragen Sie bitte dort das zum 15.8. bzw. 15.12. jeden Jahres erlegte oder auf anderen Wege zu Tode gekommene Rehwild ein. Auf § 16 Abs. 2 S. 2 AVBayJG wird hingewiesen, d.h. für die Meldung für den 15.8. werden noch keine Kitze eingetragen.
Beachten Sie bitte auch, dass für die Meldung für den 15.12. alles im laufenden Jagdjahr erlegte oder zu Tode gekommene Rehwild eingetragen werden muss. Dies schließt auch die bereits für den 15.8. gemeldeten Stücke mit ein.“
Herr Schrauder
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt