Merkblätter für Vereinsfeste oder ähnliche Veranstaltungen
Merkblätter für Vereinshelfer
Belehrungen nach § 42/43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnisse für Beschäftigte im Lebensmittelbereich)
Erstbelehrungen nach §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnisse für Beschäftigte im Lebensmittelbereich) finden im Gesundheitsamt in der Regel einmal in der Woche statt, wir bitten um telefonische Anmeldung hierfür.
Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 09521-27400
Im Landkreis Haßberge sind vom Gesundheitsamt mit der Erstbelehrung Ärzte beauftragt, die Namen können hier erfragt werden.