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Merkblätter für Vereinsfeste oder ähnliche Veranstaltungen

Belehrungen nach § 42/43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnisse für Beschäftigte im Lebensmittelbereich)

Erstbelehrungen nach §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnisse für Beschäftigte im Lebensmittelbereich) finden im Gesundheitsamt in der Regel einmal in der Woche statt, wir bitten um telefonische Anmeldung hierfür.

 

Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 09521-27400

 

Im Landkreis Haßberge sind vom Gesundheitsamt mit der Erstbelehrung Ärzte beauftragt, die Namen können hier erfragt werden.

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