Hygieneüberwachung von Einrichtungen
Das Gesundeheitsamt überwacht die Hygiene folgender Einrichtungen:
- Krankenhäuser, Arztpraxen und ähnliche medizinische Einrichtungen
- Alten-, Pflege- und Behindertenheime
- Schulen, Kindergärten und ähnliche Gemeinschaftseinrichtungen
- Rettungswachen
- Blutspendeeinrichtungen
- Sport- und Freizeitanlagen
- Öffentliche Bedürfnisanstalten
- Gemeinschaftsunterkünfte
- Camping- und Zeltplätze
- Einrichtungen des Bestattungswesen z.B. Friedhöfe und Leichenhallen
- Fußpflegepraxen, Tätowierer und Piercer
- Trinkwasserversorgungsanlagen
- Frei- und Hallenbäder
- EU-Badegewässer
Krankenhäuser, Blutspendeeinrichtungen, Alten-, Pflege- und Behindertenheime werden routinemäßig infektionshygienisch überwacht. Für die anderen Einrichtungen erfolgen die Kontrollen anlassbezogen.
Gesetzliche Grundlagen
Ihr Ansprechpartner
Herr Leitschuh
Zwerchmaingasse 14
97437 Haßfurt
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Lang
Zwerchmaingasse 14
97437 Haßfurt
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Schnabel
Zwerchmaingasse 14
97437 Haßfurt