Hygieneüberwachung von Einrichtungen
Durch das Gesundeheitsamt werden
- Krankenhäuser
- Alten- und Pflegeheime
- Gemeinschaftseinrichtungen (Kindergärten, Schulen)
- Einrichtungen für Fußpflege, Tätowieren, Piercen
infektionshygienisch überwacht.
infektionshygienisch überwacht.
Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV)