Adoptionsvermittlung
Adoptionsvermittlung bedeutet die Beratung der Eltern / Mütter und Väter, die überlegen ihr Kind in eine andere Familie zu geben. Wir beraten und überprüfen die Adoptivbewerber des Landkreises Haßberge, die bei sich ein Kind aufnehmen möchten. Zudem vermitteln wir die zur Adoption gemeldeten Kinder und betreuen sie, die leiblichen und die Adoptiveltern bis zum Adoptionsabschluss.
Auch nach dem Ende der Adoption stehen wir für die Adoptiveltern, die leiblichen Eltern sowie den Adoptierten unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung:
- eine nachstehende Beratung gewünscht wird
- Hilfestellung bei der Adoptionsaufklärung geboten ist oder
- zur Begleitung bei der Herkunftssuche
Die Adoptionsvermittlungsstelle des Landratsamts Haßberge ist Teil der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der Landkreise Bad Kissingen, Haßberge, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt und der Stadt Schweinfurt.
Das heißt, dass zentrale Aufgaben im Adoptionsbereich, wie:
- die Beratung von Bewerbern
- die Vermittlung von Kindern
- Stellungnahmen an das Vormundschaftsgericht
- Begleitung während der Adoptionspflege
- Suche nach Herkunftsfamilien und Adoptierten
für die im Landkreis wohnenden Bewerber von der Vermittlungsstelle des Landkreises Haßberge übernommen werden. Arbeitsbereiche wie z.B. Bewerbungsseminare, Erstellung von Broschüren usw. werden in Zusammenarbeit der beteiligten Stellen abgedeckt.
Gesetzliche Grundlagen
Adoption bedeutet die Annahme eines Kindes in die Familie mit allen rechtlichen Konsequenzen. Das Adoptionsvermittlungsgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sind hierfür die Rechtsgrundlage. Die Adoptionsvermittlungsstelle gibt sowohl zu pädagogischen Fragen als auch zu rechtlichen Fragen der Adoption Auskünfte.
Kosten
Es fallen ggf. Kosten für Einwilligungserklärungen und notarielle Beurkundungen an.
Ansprechperson
Frau Malinowski
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt