Beistandschaften
Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten sowie die Beistandschaft sind kostenlose Angebote des Jugendamtes.
Diese richten sich an das Elternteil bei dem das Kind lebt.
Das Jugendamt berät und unterstützt bei Fragen zur Feststellung der Vaterschaft, Geltendmachung und der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche.
Bei Einrichtung einer Beistandschaft vertritt das Kreisjugendamt ausschließlich das Kind.
Die Beistandschaft endet beispielsweise wenn der antragstellende Elternteil dies schriftlich beantragt oder spätestens mit Volljährigkeit des Kindes.
Ein junger Volljähriger hat zudem bis zum 21. Lebensjahres Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt.
Für die oben genannten Aufgaben stehen die unten aufgeführten Ansprechpartner/innen gerne zur Verfügung. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Familiennamen des Kindes.
Für eine persönliche Vorsprache bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Ansprechpersonen
Nachname A, Sch, Sp, St - Z
Herr Greb
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Nachname B – F, O – S
Frau Zehe
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Nachname G - N
Herr Stretz
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt