Beurkundungen und Beglaubigungen
Bestimmte Willenserklärungen werden rechtlich erst dann wirksam, wenn sie öffentlich beurkundet und beglaubigt sind.
Beim Jugendamt werden folgende Angelegenheiten beurkundet
- die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder
- Vaterschaftsanerkennungen und die Zustimmung zur Anerkennung der Vaterschaft
- Sorgeerklärungen (Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, können erklären, dass sie für ihr Kind die gemeinsame elterliche Sorge ausüben wollen)
Kosten:
Die aufzunehmenden Erklärungen werden kostenfrei beim Jugendamt beurkundet.
Sie möchten einen Antrag stellen?
Formulare per Online-Verfahren:
- Beurkundung
- Negativbescheinigung
* eine Negativbescheinigung ist eine Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister
Ansprechpersonen
Gädheim, Knetzgau, Oberaurach, Rauhenebrach, Riedbach, Theres, Wonfurt
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Nickles
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Aidhausen, Bundorf, Burgpreppach, Eltmann, Ermershausen, Haßfurt, Hofheim i.UFr., Königsberg, Sand a.Main, Stettfeld, Zeil a.Main
Ihr Ansprechpartner
Herr Korn
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Breitbrunn, Ebelsbach, Ebern, Kirchlauter, Maroldsweisach, Pfarrweisach, Rentweinsdorf, Untermerzbach
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Johanydes
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt