Unterhaltsvorschuss (UVG)
Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für die Kinder Alleinerziehender, die vom anderen Elternteil keinen oder nicht genügend Unterhalt bekommen.
Berechtigt nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist das Kind.
Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Leistungen müssen deshalb in der Person des Kindes erfüllt sein.
Ein Kind hat Anspruch, wenn es:
- das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
- im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile lebt
- der ledig, verwitwet oder geschieden ist, oder
- der von seinem Ehegatten/Lebenspartner dauernd getrennt lebt
- nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil oder - wenn der Elternteil oder ein Stiefelternteil verstorben ist - keine Waisenbezüge in der genannten Höhe erhält, und
- ab dem Alter von zwölf bis siebzehn Jahren entweder keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezieht oder
- durch Unterhaltsvorschussleistung Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann oder der alleinerziehende Elternteil über Einkommen von mindestens 600 Euro brutto verfügt
Sie möchten einen Antrag stellen?
Formulare zur Antragstellung:
- Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) per Online-Verfahren
- Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) (inkl. Fragebogen + Merkblatt)
+ Anlage zum UVG-Antrag (wird bei Antrag per Post benötigt)
Formulare zur jährlichen Überprüfung:
- Erklärungsbogen jährliche Überprüfung (UVG) per Online-Verfahren
- Fragebogen zur jährlichen Überprüfung per Download pdf
Ansprechpersonen
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen: A - E
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Johanydes
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen: F - L
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Then
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen: M – S (ohne Sch)
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Nickles
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen: T - Z
Ihr Ansprechpartner
Herr Korn
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt