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Vormundschaft - Pflegschaft

Minderjährige erhalten einen Vormund/Pfleger, wenn die Eltern an der Ausübung der elterlichen Sorge kraft Gesetzes oder aus anderen Gründen, z. B. nach einem familiengerichtlichen Beschluss gehindert sind.

 

Der Vormund/Pfleger wird vom Familiengericht ausgewählt und bestellt. Dem Vormund/Pfleger obliegt die rechtliche Vertretung des Minderjährigen bei der Ausübung der Personen- und Vermögenssorge im jeweils übertragenen Umfang. Er hält regelmäßig persönlichen Kontakt zum Mündel/Pflegling.

 

Die Vormundschaft/Pflegschaft endet mit der Volljährigkeit des Kindes oder Wegfall des rechtlichen Hindernisses. Im Falle einer gesetzlichen Amtsvormundschaft (§ 1791c BGB) mit der Volljährigkeit der Mutter.

Ansprechpersonen

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Weigand


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521 27-322

Telefax:

09521 27-170

Ihr Ansprechpartner

Herr Rödel


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521 27-318

Telefax:

09521 27-170

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