English
French
Polish
Swedish
Russian
Arabic
Ukrainian
Persian
German

Achtung: Der Verbraucherschutz, das Veterinäramt sowie die Lebensmittelüberwachung sind umgezogen!

Sehr geehrte Bürgerin, Sehr geehrter Bürger,

 

die Fachabteilung Verbraucherschutz/Veterinäramt/Lebensmittelüberwachung sind seit 2021 aus dem Haupthaus des Landratsamtes Haßberge ausgezogen.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nun in Hofheim i.UFr. für Sie da.

Die Telefonnummern haben sich dabei nicht geändert, sodass Sie uns wie gewöhnlich erreichen können.

 

Die Haus- bzw. Postanschrift lautet nun wie folgt:

Landratsamt Haßberge

Verbraucherschutz

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Robert-Koch-Straße 2

97461 Hofheim i.UFr.

Futtermittelrecht

Futtermittel, die an lebensmittelliefernde Tiere verfüttert werden, müssen von registrierten Futtermittelherstellern bezogen werden!
Jeder, der Tierfutter gewerblich herstellt, muss sich bei der Regierung von Oberbayern registrieren lassen.

 

Das erste Futtermittelgesetz von 1926 sollte Landwirte vor Übervorteilung schützen. Heute umfasst es die Ernährung aller Tiere, die vom Menschen gefüttert werden, wobei an Futtermittel für Nutztiere als Lebensmittelproduzenten, insbesondere seit der BSE-Krise, besondere Anforderungen gestellt werden. Daher sind sowohl die Futtermittelhersteller als auch die Landwirte einer regelmäßigen Kontrolle unterworfen.

Ihr Ansprechpartner

Veterinärwesen


Robert-Koch-Straße 2

97461 Hofheim i.UFr.

Telefon:

09521 27-138

Telefax:

09521 27-135


Seite drucken