Achtung: Der Verbraucherschutz, das Veterinäramt sowie die Lebensmittelüberwachung sind umgezogen!
Sehr geehrte Bürgerin, Sehr geehrter Bürger,
die Fachabteilung Verbraucherschutz/Veterinäramt/Lebensmittelüberwachung sind seit 2021 aus dem Haupthaus des Landratsamtes Haßberge ausgezogen.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nun in Hofheim i.UFr. für Sie da.
Die Telefonnummern haben sich dabei nicht geändert, sodass Sie uns wie gewöhnlich erreichen können.
Die Haus- bzw. Postanschrift lautet nun wie folgt:
Landratsamt Haßberge
Verbraucherschutz
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Robert-Koch-Straße 2
97461 Hofheim i.UFr.
Tierarzneimittelwesen
Tierärzten steht das Dispensierrecht zu, also das Recht, Arzneimittel herzustellen, anzuwenden und abzugeben. Dabei tragen sie eine große Verantwortung: Die Arzneimittel müssen so eingesetzt werden, dass einerseits die betroffenen Tiere erfolgreich therapiert werden können, andererseits die Interessen der Verbraucher in punkto Produktsicherheit gewahrt bleiben, d.h. dass sich keine Arzneimittelrückstände in den erzeugten Lebensmitteln befinden.
Aber auch Tierhalter, egal ob haupt- oder nebenberuflich, dürfen Arzneimittel in gewissen Fällen nach Diagnose und Abgabe durch den behandelnden Tierarzt, nach dessen Weisung, anwenden. Im Falle der Haltung von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, müssen sie ihren Umgang mit den Tierarzneimitteln genau dokumentieren.
Antibiotikaminimierungskonzept 2023
Das betrifft Tierhalter:
Tierhalter von Nutztieren (Rinder, Schweine, Hühner, und Puten) mit bestimmten Nutzungsarten (nicht mehr nur Masttiere), die eine neu festgelegte Bestandsuntergrenze überschreiten, unterliegen weiterhin der Mitteilungspflicht nach dem Antibiotikaminimierungskonzept (ABM). Tierhalter (bzw. vom Tierhalter elektronisch angezeigte und benannte Dritte) melden ab 2023:
- nur noch die Nutzungsart, Bestand und Bestandsveränderungen,
- nicht mehr die "Verwendung antibakteriell wirksamer Substanzen" (diese Meldeverpflichtung geht im Rahmen der Änderung des TAMG an die Tierärzteschaft über).
- Es entfällt die Tierhalter-Versicherung gegenüber der Behörde.
- Die Verpflichtung der Mitteilung zur Nullmeldung liegt weiterhin beim Tierhalter, kann jedoch - wie auch die anderen Meldungen - an einen Dritten delegiert werden.
Die Tierhalter folgender Nutzungsarten sind je nach Untergrenze (durchschnittliche Anzahl je Kalenderhalbjahr) zur s.o. Meldung verpflichtet:
Tierarten |
Untergrenze |
---|---|
Zugekaufte Kälber, jünger als 12 Monate |
25 |
Milchrinder |
25 |
Saugferkel (vorläufig) |
85 |
Zuchtschweine |
85 |
Ferkel bis 30 kg |
250 |
Mastschweine über 30 kg |
250 |
Masthühner |
10.000 |
Legehennen |
4.000 |
Junghennen |
1.000 |
Mastputen |
1.000 |
Weitere Informationen dazu auch unter www.hi-tier.de
Veterinärwesen
Robert-Koch-Straße 2
97461 Hofheim i.UFr.