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Krebsensee bei Westheim

Am Krebsensee bei Westheim können Besucher seit einigen Jahren ungestörten Badespaß genießen.

 

Der kleine Badesee wurde von der Gemeinde Knetzgau mit einem Sandufer versehen. Ins Wasser gelangt man auf einer Kiesschüttung.

 

Der Krebsensee bei Westheim zählt zu den Badestellen, die einer besonderen Überwachung nach den Vorgaben der Europäischen Union unterligen (sogenannte EU-Badegewässer).

 

Die Wasserqualität wird durch das Gesundheitsamt Haßfurt regelmäßig überwacht. Neben einer Ortsbesichtigung werden dabei Wasserproben entnommen und im Bayerischen Landesamt für Gesundheit auf das Vorhandensein von Krankheitserregern untersucht.

Impressionen

Badegewässerprofil

Badegewässerprofil

EU-Einstufung der Badegewässerqualität

Für die Berechnung zur Einstufung der aktuellen Badewasserqualität wurden die Jahre 2015-2018 berücksichtigt.

Ergebnisse der Badesaison 2024

Entnahmedatum

Wasser-

temperatur

Sichttiefe Escherichia coli iEnterokokken Beurteilung
29.04.2024
(Vorsaisonprobe)
13,4 °C 1,60 m 21 MPN/100ml <10 MPN/100ml Die Probe ist bakteriologisch nicht zu beanstanden
27.05.2024 19,4 °C 1,50 m 43 MPN/100ml 43 MPN/100ml Die Probe ist bakteriologisch nicht zu beanstanden
24.06.2024 21,6 °C 1,50 m 32 MPN/100ml 65 MPN/100ml Die Probe ist bakteriologisch nicht zu beanstanden
23.07.2024 23,5 °C 1,00 m 43 MPN/100ml 21 MPN/100ml Die Probe ist bakteriologisch nicht zu beanstanden
19.08.2024 22,3 °C 0,80 m 247  MPN/100ml 110 MPN/100ml Die Probe ist bakteriologisch nicht zu beanstanden
09.09.2024 21,3 °C 0,70 m 594 MPN/100ml 134 MPN/100ml Die Probe ist bakteriologisch nicht zu beanstanden

 

 

HINWEIS:

Die Ergebnisse der Überwachung sind nur Momentaufnahmen. Sie erlauben keine Gesamtaussage über die Qualität des Badegewässers. Bei Grenzwertüberschreitungen erfolgt eine Nachkontrolle durch das Gesundheitsamt.

Kontroll- und Nachuntersuchungen 2024

Entnahmedatum Wassertemperatur Escherichia coli Enterokokken Beurteilung
         

 

Vorgehensweise bei auffälligen Ereignissen in der Badesaison:
Die Überwachung des Badeplatzes durch das Gesundheitsamt soll Sie auch vor der Auswirkung durch Ereignisse schützen, die die Badegewässerqualität und die Gesundheit der Badenden beinträchtigen können. Hierüber werden Sie hier informiert und neben den seitens der Behörde zu ergreifenden Abhilfemaßnahmen kann auch ein zeitweises Badeverbot zu Ihrem Schutz erlassen werden.
Ein Badeverbot wird ausgesprochen, wenn

 

  • nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung mit einer fäkalen Verunreinigung des Badegewässers zu rechnen ist, soweit davon eine Gefahr für die Gesundheit der Badenden ausgeht,
  • bei der Badegewässerüberwachung für den Parameter Escherichia coli ein Einzelwert von mehr als 1.800 KBE/100 ml und/oder für den Parameter Intestinale Enterokokken ein Einzelwert von mehr als 700 KBE/100 ml festgestellt wird und eine unverzüglich veranlasste Kontrolluntersuchung eine Überschreitung der oben angegebenen Werte bestätigt oder
  • Algen in einer Konzentration vorhanden sind, die geeignet ist, die Gesundheit der Badenden zu gefährden.

 

Das Badeverbot wird örtlich und durch deutlich sichtbare Schilder oder Zeichen an der
Badestelle bekannt gemacht.
Die Aufhebung eines Badeverbots erfolgt dann, wenn eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr zu befürchten ist.  Ein Badeverbot aufgrund der überschrittenen Einzelwerte mit Enterokokken bzw. Escherichia coli kann dann aufgehoben werden, wenn Untersuchungen an zwei nachfolgenden Tagen erbringen, dass die Einzelwerte wieder im akzeptablen Bereich liegen.

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