Krebsensee bei Westheim
Am Krebsensee bei Westheim können Besucher seit einigen Jahren ungestörten Badespaß genießen.
Der kleine Badesee wurde von der Gemeinde Knetzgau mit einem Sandufer versehen. Ins Wasser gelangt man auf einer Kiesschüttung.
Der Krebsensee bei Westheim zählt zu den Badestellen, die einer besonderen Überwachung nach den Vorgaben der Europäischen Union unterligen (sogenannte EU-Badegewässer).
Die Wasserqualität wird durch das Gesundheitsamt Haßfurt regelmäßig überwacht. Neben einer Ortsbesichtigung werden dabei Wasserproben entnommen und im Bayerischen Landesamt für Gesundheit auf das Vorhandensein von Krankheitserregern untersucht.
Impressionen
Badegewässerprofil
EU-Einstufung der Badegewässerqualität
Für die Berechnung zur Einstufung der aktuellen Badewasserqualität wurden die Jahre 2015-2018 berücksichtigt.
Ergebnisse der Badesaison 2024
Entnahmedatum | Wasser- temperatur | Sichttiefe | Escherichia coli | iEnterokokken | Beurteilung |
---|---|---|---|---|---|
29.04.2024 (Vorsaisonprobe) | 13,4 °C | 1,60 m | 21 MPN/100ml | <10 MPN/100ml | Die Probe ist bakteriologisch nicht zu beanstanden |
27.05.2024 | 19,4 °C | 1,50 m | 43 MPN/100ml | 43 MPN/100ml | Die Probe ist bakteriologisch nicht zu beanstanden |
24.06.2024 | 21,6 °C | 1,50 m | 32 MPN/100ml | 65 MPN/100ml | Die Probe ist bakteriologisch nicht zu beanstanden |
23.07.2024 | 23,5 °C | 1,00 m | 43 MPN/100ml | 21 MPN/100ml | Die Probe ist bakteriologisch nicht zu beanstanden |
19.08.2024 | 22,3 °C | 0,80 m | 247 MPN/100ml | 110 MPN/100ml | Die Probe ist bakteriologisch nicht zu beanstanden |
09.09.2024 | 21,3 °C | 0,70 m | 594 MPN/100ml | 134 MPN/100ml | Die Probe ist bakteriologisch nicht zu beanstanden |
HINWEIS:
Die Ergebnisse der Überwachung sind nur Momentaufnahmen. Sie erlauben keine Gesamtaussage über die Qualität des Badegewässers. Bei Grenzwertüberschreitungen erfolgt eine Nachkontrolle durch das Gesundheitsamt.
Kontroll- und Nachuntersuchungen 2024
Entnahmedatum | Wassertemperatur | Escherichia coli | Enterokokken | Beurteilung |
---|---|---|---|---|
Vorgehensweise bei auffälligen Ereignissen in der Badesaison:
Die Überwachung des Badeplatzes durch das Gesundheitsamt soll Sie auch vor der Auswirkung durch Ereignisse schützen, die die Badegewässerqualität und die Gesundheit der Badenden beinträchtigen können. Hierüber werden Sie hier informiert und neben den seitens der Behörde zu ergreifenden Abhilfemaßnahmen kann auch ein zeitweises Badeverbot zu Ihrem Schutz erlassen werden.
Ein Badeverbot wird ausgesprochen, wenn
- nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung mit einer fäkalen Verunreinigung des Badegewässers zu rechnen ist, soweit davon eine Gefahr für die Gesundheit der Badenden ausgeht,
- bei der Badegewässerüberwachung für den Parameter Escherichia coli ein Einzelwert von mehr als 1.800 KBE/100 ml und/oder für den Parameter Intestinale Enterokokken ein Einzelwert von mehr als 700 KBE/100 ml festgestellt wird und eine unverzüglich veranlasste Kontrolluntersuchung eine Überschreitung der oben angegebenen Werte bestätigt oder
- Algen in einer Konzentration vorhanden sind, die geeignet ist, die Gesundheit der Badenden zu gefährden.
Das Badeverbot wird örtlich und durch deutlich sichtbare Schilder oder Zeichen an der
Badestelle bekannt gemacht.
Die Aufhebung eines Badeverbots erfolgt dann, wenn eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr zu befürchten ist. Ein Badeverbot aufgrund der überschrittenen Einzelwerte mit Enterokokken bzw. Escherichia coli kann dann aufgehoben werden, wenn Untersuchungen an zwei nachfolgenden Tagen erbringen, dass die Einzelwerte wieder im akzeptablen Bereich liegen.
Weiterführende Links
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit