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Achtung: Der Verbraucherschutz, das Veterinäramt sowie die Lebensmittelüberwachung sind umgezogen!

Sehr geehrte Bürgerin, Sehr geehrter Bürger,

 

die Fachabteilung Verbraucherschutz/Veterinäramt/Lebensmittelüberwachung sind seit 2021 aus dem Haupthaus des Landratsamtes Haßberge ausgezogen.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nun in Hofheim i.UFr. für Sie da.

Die Telefonnummern haben sich dabei nicht geändert, sodass Sie uns wie gewöhnlich erreichen können.

 

Die Haus- bzw. Postanschrift lautet nun wie folgt:

Landratsamt Haßberge

Verbraucherschutz

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Robert-Koch-Straße 2

97461 Hofheim i.UFr.

Tierschutz

Zweck des Tierschutzgesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen!

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinärdienstes überprüfen routinemäßig und aufgrund von Hinweisen von Bürgern Nutztierhaltungen, gewerbliche und somit erlaubnispflichtige, sowie private Tierhaltungen.

 

Aufnahme eines tierschutzrechtlichen Hinweises

Damit der Amtstierarzt der Anzeige gezielt nachgehen kann, sind folgende Angaben unbedingt notwendig:

  • Name, Adresse und Telefonnummer des Anzeigenden

  • Name, Straße, Hausnummer und Ort des Tierhalters

  • genaue Beschreibung der Beobachtungen mit Datum, Uhrzeit,

  • betroffene Tierart

  • Beschreibung des Tieres und Ort der Tierhaltung.

Oder verwenden Sie unser Anzeigeformular.

 

Gutachten und Leitlinien zur Haltung von Tieren verschiedener Art können Sie auf der Internetseite des Verbraucherministeriums herunterladen.

 

Gewerbliche und gewerbsmäßige Tierhaltungen

Wer einen Reit- und Fahrbetrieb betreibt, Hunde, Katzen, oder andere Tiere gewerbsmäßig züchtet, Tiere für andere hält (Tierheim/Tierpension), Tiere in einem zoologischen Garten o. ä. Einrichtungen ausstellt oder Schutzhunde für andere ausbildet, benötigt eine Genehmigung augrund des §11 Tierschutzgesetzes (TSchG). Auch wer mit Tieren handelt oder Tierbörsen veranstaltet bedarf einer Genehmigung.

Download: Antrag auf Erlaubnis nach § 11 TSchG

 

Bauvorhaben

Auch Bauvorhaben für Stallneubauten und -umbauten werden hier bewertet und auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben geprüft.

Den Tierschutz berühren auch Bereiche der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit!

Infokampagne zur Herdenschutzberatung

Große Beutegreifer - Herdenschutz und Prävention

Die Rückkehr der großen Beutegreifer (Luchs, Wolf und Bär), vor allem des Wolfes, stellen Nutztierhalter teilweise vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere bei der Ausübung einer extensiven Beweidung. Präventionsmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich des Herdenschutzes, sollen mögliche Konflikte minimieren. Das wichtigste Instrument hierbei stellt eine wolfsabweisend ausgerüstete Einzäunung dar. Im Rahmen der „Bayerischen Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Herdenschutzmaßnahmen gegen Übergriffe durch den Wolf“ (FöRIHW) werden Weidetierhalter von der Bayerische Staatsregierung seit der Weidesaison 2020 bei Präventionsmaßnahmen in vom Wolf betroffenen Gebieten umfassend unterstützt. Der Vollzug der Förderrichtlinie sowie die Beratung zum Herdenschutz in Bayern erfolgt durch die Landwirtschaftsverwaltung.

 

Weitere Informationen sind unter folgenden Links zu finden:

Ihr Ansprechpartner

Veterinärwesen


Robert-Koch-Straße 2

97461 Hofheim i.UFr.

Telefon:

09521 27-138

Telefax:

09521 27-135


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